So schaut es aus...
wenn das Grundstück so liegt, dass man zum Beispiel 35-40m breite Straßenfront hat, dann bebautman nur eine Seite (Hälfte) und lässt die andere Seite frei, damit die auch bebaut werden kann.
wenn man eher ein schlankes Grundstück (16-20m Straßenfront) hat, dann bleibt nichts anderes als zu schauen, ob man in der 2. Reihe was bauen kann. Wenn nicht, dann dürfte nur ein Teil als Bauland berücksichtigt werden, Rest Gartenland, ohne hohem Wert.