B
Bauexperte
Hallo,
Liebe Grüsse, Bauexperte
Diese Rechnung verstehe ich nicht ...Da die Straße vom Nachbarn zu "unserem" Grundstück ansteigt, nämlich ca. 60cm und wir den Kniestock niedriger bauen würden, hätten wir ca 1m gewonnen und würden so 1m höher liegen als die Nachbarn.
Im Regelfall zählt das Mittel. Du hast - sobald der Vorabzug Lageplan vorliegt, 3 Höhenangaben vor Deinem Grundstück. Bezieht sich die angegebene FH auf die Straße, muß Dein Planer das Mittel dieser Werte errechnen und Du hast einen verläßlichen Bezugspunkt. Bezieht sich die Angabe auf die OKFB sieht die Welt anders aus; daß sollte aber beim Bauamt zu erfragen sein, steht es nicht in den textl. Festsetzungen zum Grundstück.Ich nehme an, dass die 7,70 ab OK Straße am niedrigsten Punkt vor dem Haus gilt. Zumindest ist das beim Nachbargebäude laut Schnitt so. Die Straße steigt zu uns hin an, um etwa 60 cm.
Wieso "natürlich"? Dir ist bewußt, daß ein Teilkeller nahezu so teuer ist, wie ein Vollkeller? Und bei den anstehenden Erdarbeiten macht ein Vollkeller durchaus Sinn. Hast Du den Bewohner der bestehenden Doppelhaushälfte mal nach den Bodenverhältnissen gefragt? Dann hast Du zumindest schon einmal ein ca.-Wert, wenngleich die Bodenverhältnisse Deines Grundstückes durchaus anders sein können.Es wird natürlich ein (Teil-) Keller geplant.
Liebe Grüsse, Bauexperte