K
Kusserob
Hallo liebe Mitglieder :)
In unserem Bebauungsplan ist am Ende des Grundstücks ein 4m breiter Streifen eingezeichnet, der wie folgt beschrieben wird:
"Die Errichtung von Abgrabungen, Aufschüttungen oder baulichen Anlagen jeglicher Art ist auf diesen Flächen unzulässig."
Des Weiteren heißt es jedoch beim Punkt Stützmauern:
"Stützmauern sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50m zulässig, um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen."
Darf ich diesen 4m breiten Streifen nun nutzen, um dort eine Terrasse zu erstellen? Wir würden noch ca. 2m an Tiefe benötigen und müssten ca. 1m Erdreich abtragen.
Ansonsten hätten wir lediglich 5m freie Fläche hinter dem Haus.
Vielen Dank vorab :-)!
In unserem Bebauungsplan ist am Ende des Grundstücks ein 4m breiter Streifen eingezeichnet, der wie folgt beschrieben wird:
"Die Errichtung von Abgrabungen, Aufschüttungen oder baulichen Anlagen jeglicher Art ist auf diesen Flächen unzulässig."
Des Weiteren heißt es jedoch beim Punkt Stützmauern:
"Stützmauern sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50m zulässig, um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen."
Darf ich diesen 4m breiten Streifen nun nutzen, um dort eine Terrasse zu erstellen? Wir würden noch ca. 2m an Tiefe benötigen und müssten ca. 1m Erdreich abtragen.
Ansonsten hätten wir lediglich 5m freie Fläche hinter dem Haus.
Vielen Dank vorab :-)!