montessalet
Für einmal hast du nur beschränkt Recht: Es gibt da viel mehr Koppelverträge, als du offenbar ahnst. Klar macht der Notar den Grundstückvertrag - und parallel gibt es meist gleich einen Hausbauvertrag (bei Koppelgeschäften).Fakt ist. Beim Notar macht man keine Neubauverträge. Da macht man entweder reine Grundstückverträge oder Verträge über Grundstück mit vorhandenem Haus darauf.
Solange da nur Land gekauft wird und weiter nichts geschieht da kein Koppelgeschäft. k
Die blosse Betrachtung des Grundstücksvertrags sagt noch nichts Abschliessendes darüber aus, ob es sich um ein Koppelgeschäft handelt. In dem Fall ist die Welt komplizierter...