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Mir scheint, da geht wohl eher Dir so allerlei durcheinander: eine Mindestdachneigung wird hier nur für den Fall gefordert, daß man den Dächern Gauben aufsetzen will; auch Einzel- und Mehrfamilienhäuser wirderspricht sich nicht, und für letztere werden nur anderthalb statt wie für die Einfamilienhaus zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert.Kann es sein, dass Du mehrere Beschreibungen vermischst?