vor allem war das Grundstück vor einigen Jahren noch im Bebauungsplan drin.
Daß Geltungsbereiche umgeschnitten werden, um bestimmte Flächen auszuschneiden (typische Anwendung: Brachen ehemaliger Betriebe in Ortskernen) oder umzugliedern (typische Anwendung: Nachvollzug faktischer "Grenzänderungen" zwischen MI- und WA-Bereichen), kommt schon relativ selten vor. Daß Geltungsbereiche umgeschnitten werden, um einzelne Flurstücke "offshore" zu legen, ist sogar sehr selten, und der (hier natürlich nur: relativ) typischste Anwendungsfall wird Dir nicht schmecken: Natur- und Immissionsschutzbelange. Ein GE erwähntest Du ja, also wird es hier wohl letzteres sein. Dein Grundstück sollte wohl dem Bannstreifen zugeschlagen werden. Wie dem auch sei, die Änderungsbegründung wird man 1:1 in Dein Ablehnungsschreiben übernehmen können.
Einen Bebauungsplan und einen detaillierten Flächennutzungsplan kann ich leider nicht vorlegen, da ich keinen finden kann. Warum es rausgeflogen ist, konnte oder wollte man mir nicht sagen.
Flächennutzungsplan sind für Politik-Endverbraucher uninteressant, ein Blick dort hinein lohnt nur für kommunalpolitisch Ambitionierte und Naturschützer. Als Bauherr wirst Du keinen Nektar daraus saugen. Interessanter ist der Bebauungsplan, der selbst - und ebenso sein Änderungsverfahren - öffentlich sind, wenn auch leider nicht zu verwechseln mit Informationstransparenz (der Digitalisierungsrückstau in Rathäusern ist teilweise unterirdisch). Grundlos rausgeflogen sein wird es nicht, allein schon wegen des Angemessenheitsgrundsatzes macht man das nicht nur aus Jux. Und es wird eine Offenlage des Änderungsverfahrens gegeben haben, sofern damals schon Grundeigentümer wärest Du zumindest öffentlich daran auch beteiligt gewesen. Wenn ein Käseblatt zugleich der offizielle Gemeindeanzeiger ist, darf man nicht nur die Todesanzeigen lesen ;-)