Grundstück kaufen und einen Teil in Bar bezahlen normal?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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C

cschiko

Habt ihr denn irgendetwas davon schriftlich? Man begibt sich damit natürlich auf "dünnes Eis", aber man könnte ja, dies würde ich aber definitiv nicht schriftlich tun, anmerken das man dies ja auch weiterreichen könnte. Wenn sie euch doof kommt, kann man ja wenn man was in der Hand hätte auch zurückschlagen.

Ansonsten wird es wohl schwierig, da sie wahrscheinlich nicht davon abrücken wird.
 
C

chand1986

Man begibt sich damit natürlich auf "dünnes Eis", aber man könnte ja, dies würde ich aber definitiv nicht schriftlich tun, anmerken das man dies ja auch weiterreichen könnte. Wenn sie euch doof kommt, kann man ja wenn man was in der Hand hätte auch zurückschlagen.
Quatsch. Man hat gar nichts und auf schlechten Stil mit schlechtem Stil zu antworten, ist keine Lösung. Überhaupt: Das von der Dame vorgeschlagene Konstrukt macht euch zu Mitgefangenen einer Steuerhinterziehung. Ihr könntet sie nicht hängen, ohne euch mit hinzuhängen.

Abhaken, case closed. So einen Scheiß solltet ihr nicht mit machen.

Da wird ihr auch keiner für Vergangenes an die Karre fahren, weil die eventuellen Käufer vorheriger Aktionen aus o. g. Gründen nichts sagen werden. Drohungen sind da also ziemlich leer.

Klar macht die jetzt Druck. So viele Kunden, die ihr "Geschäftsmodell" mittragen wollen, wird die auch nicht bei der Hand haben.

Ihr einfach klar sagen, dass für beide Parteien hier Steuerhinterziehung vorläge und ihr dafür nicht zu haben seid.
 
B

Bieber0815

der Verkauf wäre von privat .naja ich denke schon das die Dame Bescheid weiß da sie beruflich Häuser und Grundstücke kauft ,renoviert und weiter verkauft.
Dann glauben wir mal, dass gerade dieses Grundstück privat verkauft wird. Okay, die mutmaßliche vollumfängliche Kenntnis über das Tun, macht die Sache m.E. noch schlimmer.

Der Käufer "spart" in dieser Variante ja auch Notarkosten und Grunderwerbsteuer. Also nicht nur Beihilfe, sondern ggf.. auch eigene Steuerhinterziehung.
Richtig, hatte ich spontan vergessen!

Abhaken, case closed. So einen Scheiß solltet ihr nicht mit machen.
+1

Der Volksmund sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Ich meine, wer mit so krummen Dingern daher kommt, nimmt's auch sonst nicht so genau. Ich würde weder ein (Gebraucht-)Auto noch ein Grundstück von dieser Verkäuferin kaufen, ob bar oder unbar, egal.
 
O

Otus11

Das "Scheingeschäft" (Kauf zu 100) wäre nach § 117 I Baugesetzbuch ohnehin nichtig.

Das eigentlich "gewollte" Rechtsgeschäft (Kauf zu 200) wäre nur wirksam (§ 117 II Baugesetzbuch), sofern seine Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere zur Form, hier also die notarielle Beurkundung über alle Tatsachen gewahrt wird. Das gewollte Geschäft wäre ohne Beurkundung formnichtig ( § 311 b Baugesetzbuch), da nicht beurkundet.

Es ist jedoch - ausnahmsweise und nur aus Gründen der Rechtssicherheit; der Grundsatz wäre sonst Neuvornahme (§ 141 I Baugesetzbuch) - heilbar, § 312 b I 2 Baugesetzbuch. namentlich durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Ein Steuerstraftatbestand bleibt es weiterhin.
 
V

Vanyleon87

Ich danke euch für eure Hilfe. Wir waren echt skeptisch aber dank euch sind wir jetzt sicher das wir das nicht kaufen werden !!! Danke
 
G

Garten2

Bekannte haben vor 25 Jahren ein Grundstück auf ähnliche Weise an Nachbarn verkauft.
Jedoch das Restgeld sollte nächsten Tag bar bei einem Treffen übergeben werden. Dies ist aber nicht geschehen.
Der Käufer hat auf Nachfrage ganz verwundert gesagt: "Wieso solltest du noch Geld von mir bekommen. Wir haben doch alles über den Notar geregelt."
Die beiden Familien sind bis heute spinnefeind.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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