Grundstück mit Altbestand, Neubau nicht möglich

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K

karl.jonas

Umbau, Sanierung und Modernisierungen sind erlaubt.
Vorsicht! Für einen größeren Umbau und erst recht für eine (Kern-)Sanierung brauchst du genauso einen Bauantrag wie für einen Neubau. Und dabei ist längst nicht alles erlaubt. Für einen Laien sind die Grenzen nicht offensichtlich, gute Beratung ist wichtig.
 
Y

ypg

Vorsicht! Für einen größeren Umbau und erst recht für eine (Kern-)Sanierung brauchst du genauso einen Bauantrag wie für einen Neubau. Und dabei ist längst nicht alles erlaubt. Für einen Laien sind die Grenzen nicht offensichtlich, gute Beratung ist wichtig.
Dennoch nicht untersagt. Bestand, auch wie hier, darf man umbauen bzw sanieren usw.
 
M

mfb0911

oh, sorry das ich erst jetzt antworte, ich hatte per Mail nur die erste Antwort hier erhalten. Also grundsätzlich meine ich es natürlich ernst, habe mich mit dieser speziellen Thematik aber eben erst seit wenigen Tagen beschäftigt. Bin davor eher davon ausgegangen, ich würde ein Grundstück finden, bei dem es einen einigermaßen klaren Bebauungsplan gibt (bin ein Optimist).

Das Haus ist seit Jahren unbewohnt, hat nur 90 qm Wohnfläche, eine Ölheizung, daraus würde man nichts mehr machen können. Aber das Grundstück ist eben total schön und hat eine eigene Flurnummer.

Wie dem auch sei, ich habe heute von der Stadtentwicklung eine Email bekommen, die unter anderem enthielt: "Die Möglichkeit zur Überschreitung der Baugrenze wäre am besten anhand einer Skizze bzw. eines Planes zu beurteilen, pauschal können wir hier keine Maße in Aussicht stellen." Und noch ein paar Anmerkungen zu maximalen Wandhöhen. Deswegen suche ich jetzt einen Architekten, morgen früh ist ein Vorab-Telefonat mit einem, der mir empfohlen wurde. Ob es dann auf ein "Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids" raus läuft oder erstmal nur eine Skizze sollte der mir dann ja sagen können. Bin sehr gespannt, wie es sich entwickelt!
 
11ant

11ant

Das Haus ist seit Jahren unbewohnt, hat nur 90 qm Wohnfläche, eine Ölheizung, daraus würde man nichts mehr machen können.
Trotz des problematischen Baujahres sehe ich hier primär die mehrjährige Unbewohnheit kritisch, und ansonsten Deinen Pessimismus unbegründet.
Wie dem auch sei, ich habe heute von der Stadtentwicklung eine Email bekommen, die unter anderem enthielt: "Die Möglichkeit zur Überschreitung der Baugrenze wäre am besten anhand einer Skizze bzw. eines Planes zu beurteilen, pauschal können wir hier keine Maße in Aussicht stellen." Und noch ein paar Anmerkungen zu maximalen Wandhöhen. Deswegen suche ich jetzt einen Architekten, morgen früh ist ein Vorab-Telefonat mit einem, der mir empfohlen wurde. Ob es dann auf ein "Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids" raus läuft oder erstmal nur eine Skizze sollte der mir dann ja sagen können. Bin sehr gespannt, wie es sich entwickelt!
Wir sind ebenfalls gespannt, und zwar von Dir auf die Folter, findest Du das fair ?
Deine Hausaufgaben hier kannst Du nun doch alle abarbeiten !
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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