A
almaron
Hallo allerseits,
Ich bräuchte mal wieder einen Ratschlag - diesmal zur Erwägung eines Kaufs eines Grundstücks mit Altlasten.
Größe 571 qm, Kaufpreis 260T€, Lage c.a. 50 km östlich von Stuttgart, kleiner Wohnort, Bodenrichtwert 175€.
Wir haben vom Makler einen Satz von Unterlagen bekommen, zu dem auch ein Bodengutachten gehört hat. Es gab dort ab 1961 einen metallverarbeitenden Betrieb, der 1984 abgerissen wurde. 2004 wurde von einem Bauunternehmer das besagte Gutachten beauftragt und dann das Gelände gekauft. Der hat dann nach Entfernen eines Heizöltanks einige Häuser über das Gebiet gebaut, aber das besagte Grundstück ausgelassen und weiter verkauft an denjenigen, der es heute wiederum zum Verkauf anbietet.
Warum das Grundstück „übrig geblieben“ ist, wird durch das Gutachten klar: Unter dem Grundstück, und nur da, liegt der Keller des alten Betriebes - und dort hat man beim Abriss wohl der Einfachheit halber allen Dreck und Müll, incl. Asbest, reingekippt und anschließend 40cm Erde drüber gelegt. Eine alte Klärgrube incl. Beton liegt auch noch drunter. Ich hab mal den Lageplan aus dem Gutachten über den im Expose gelegt, hoffentlich kann man was erkennen. Das besagte Grundstück ist das mit der roten Bebauungsgrenze. Der Heizöltank wurde entfernt, dort ist jetzt eine Terrasse + Garten.
Das Bodengutachten ist super umfangreich (jedenfalls wirkt es auf mich Laien so) mit alten Bauakten und Karten, jeder Menge Pläne und Analysen. Wichtig erscheinen mir folgende Zeilen: „XUMA-Bewertung: Ergebnis der Bewertung: Wirkungspfad / Bewertungsgegenstand: Boden-Grundwasser / .1 Grundwasserleiter“ und „Risiko (Prioritätssetzung) Rps = 3.1 Handlungsbedarf: B / Entsorgungsrelevanz“.
Vor einer möglichen Entsorgung wird auch im Bebauungsplan gewarnt.
Hier noch ein paar weitere Zeilen aus dem Gutachten:
(…) „Allerdings bestehen vor Ort noch Reste der Vorgängerbebauung und künstliche Auffüllungen, die eine besondere Verwertungs- bzw. Entsorgungsrelevanz nach sich ziehen.
Im Baufeld wurden die Untergeschosse, Sockelpartien und Fundamente der Vorgängerbebauung offenkundig nicht entfernt. Die vor Ort verbliebenen Untergeschossbereiche wurden mit Bauschutt und ortstypischen Bodenmaterialien verfüllt. Auffällig innerhalb dieser Auffüllungen ist ein nicht unerheblicher Anteil an Asbestzementplattenbruch (zerbrochene Eternitplatten). Ebenfalls im westlichen Teil des Baufeldes befindet sich
noch eine nicht rückgebaute Kläranlage. Das durch Schachtabdeckungen gesicherte, betonierte Bauwerk reicht bis ca. 3,0 m unter Geländeoberfläche. Der Boden war zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme ca. 10 cm mit Wasser bedeckt. Im nördlichen Teil des Baufeldes befinden sich Schotterlagen, die vermutlich ehemals zur Oberflächenbefestigung aufgebracht wurden. Versorgungsleitungen wurden südlich (Abwasserrohr) bzw. nördlich (Erdkabel, Strom) der ehemaligen Gebäude vorgefunden
(vgl. Anlage 1.6). Im westlichsten Abschnitt des Grundstücks besteht eine - teilweise durchbrochene - Asphaltdecke. Insgesamt ist in den nicht durch Schürfe oder Bohrungen aus ortstypischen Materialien und Bauschutt zu rechnen. Vereinzelt wurden Reste von Eisenbewehrungen (Stahlbeton) angetroffen“ (…)
„Aus den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen sind - auch im Hinblick auf die geplanten Nutzungen- keine direkten Gefährdungen über die in der Bundesbodenschutzverordnung genannten Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Grundwasser bzw. Boden-Nutzpflanze ableitbar.
Insofern besteht gegenwärtig - auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt Calw - kein Handlungsbedarf für weiter gehende Altlastenuntersuchungen oder gar Sanierungsmaßnahmen. Es bestehen allerdings Reste der Vorgängerbebauung und künstliche Auffüllungen mit einer erhöhten Verwertungs- bzw. Entsorgungsrelevanz (s.u.).
Aus Vorsorgegründen wird empfohlen, im Zuge der projektierten Baumaßnahme die Möglichkeit des Aufbringens einer Abdeckung mit bindigem Boden mit einer Stärke von 30- 50 cm zu prüfen. Dies sichert bei zukünftigen Nutzungen im Kleingarten- oder Vorgartenbereich vor dem Zugriff auf möglicherweise zurückbleibende (ggf. scharfkantige) Bauschuttreste (bspw. Ziegelbruch o.ä.)“
(...)
"Die vor Ort noch aus der Vornutzung vorhandene Kläranlage kann gegebenenfalls zur Retention oder Nutzung von Niederschlagswasser (Zisterne) genutzt werden. Die Optionen sind unter Berücksichtigung geplanter Folgenutzungen zu prüfen.
Die ehemaligen Gebäudeuntergeschosse sind mit einem Erdaushub/Bauschutt- Gemisch verfüllt. Problematisch mi Hinblick auf eine Entsorgung sind nicht separierbare Anteile an Asbestzementplattenbruch. Sollten die gesamten ehemaligen Untergeschossbereiche (Fläche ca. 1 m x 8 m; Auffüllhöhe ca. 1,1 m) mit vergleichbaren Materialien verfüllt sein, ist mit einer Gesamtkubatur dieser Charge von ca. 100 m° auszugehen. Im Bereich des verfüllten Tankdoms können weitere 5 -10 m° vergleichbarer Materialien anfallen. Nach ersten Anfragen bei möglichen Entsorgern (Buchen Umwelt- service GmbH, Stuttgart, AWG Landkreis Calw) ist mit reinen Deponiekosten von 50,00 - 90,00 €/t zu rechnen. Hinzu kommt ein erhöhter Aufwand bei Aushub und Transport. Die einschlägigen Arbeitsschutzrichtlinien sind zu beachten.
Im Bereich der ehemaligen Gebäude ist mit Resten an Mauerwerk, Fundamenten und Abwasserleitungen zu rechnen. Diese Materialien können als Bauschutt an einer regionalen Deponie angedient werden.
Straßenbefestigungen bestehen in Form einer Asphaltdecke im westlichen Plangebiet. Sie können einer entsprechenden Aufbereitungsanlage angedient werden.
Hinweise auf alte, teerhaltiger Oberflächenbefestigungen bestanden nicht. Das Vorhandensein solcher Materialien - beispielsweise unter jüngeren Platzbefestigungen - kann jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Teerbeläge zeichnen sich zumeist durch tiefschwarze Färbung, glasigen Bruch und einen wechselnd intensiven Teergeruch aus. Sollten entsprechende Materialien bei Bauarbeiten angetroffen werden, sind sie zu separieren und einer ihrer Belastung entsprechenden Verwertung/Entsorgung zuzuführen.
++++++
Mir als Laien erscheint das alles bedenklich. Zumal ich den Kaufpreis auch fett finde - immerhin das 2,5 - fache des Bodenrichtwertes. Oder wäre es doch denkbar, dort ein Haus zu bauen? Mit welchen Kosten wäre für die Entsorgung zu rechnen? Ich ahne schon, das die oben erwähnten historischen Preise wohl alle noch eine Null dazubekommen.
Es gibt noch einen Abschnitt über die Stabilität des Bodens. Aber ich würde gerne erstmal vorher eure Meinung über dieses Grundstück erfahren.
Danke schon mal im Voraus.
Ich bräuchte mal wieder einen Ratschlag - diesmal zur Erwägung eines Kaufs eines Grundstücks mit Altlasten.
Größe 571 qm, Kaufpreis 260T€, Lage c.a. 50 km östlich von Stuttgart, kleiner Wohnort, Bodenrichtwert 175€.
Wir haben vom Makler einen Satz von Unterlagen bekommen, zu dem auch ein Bodengutachten gehört hat. Es gab dort ab 1961 einen metallverarbeitenden Betrieb, der 1984 abgerissen wurde. 2004 wurde von einem Bauunternehmer das besagte Gutachten beauftragt und dann das Gelände gekauft. Der hat dann nach Entfernen eines Heizöltanks einige Häuser über das Gebiet gebaut, aber das besagte Grundstück ausgelassen und weiter verkauft an denjenigen, der es heute wiederum zum Verkauf anbietet.
Warum das Grundstück „übrig geblieben“ ist, wird durch das Gutachten klar: Unter dem Grundstück, und nur da, liegt der Keller des alten Betriebes - und dort hat man beim Abriss wohl der Einfachheit halber allen Dreck und Müll, incl. Asbest, reingekippt und anschließend 40cm Erde drüber gelegt. Eine alte Klärgrube incl. Beton liegt auch noch drunter. Ich hab mal den Lageplan aus dem Gutachten über den im Expose gelegt, hoffentlich kann man was erkennen. Das besagte Grundstück ist das mit der roten Bebauungsgrenze. Der Heizöltank wurde entfernt, dort ist jetzt eine Terrasse + Garten.
Das Bodengutachten ist super umfangreich (jedenfalls wirkt es auf mich Laien so) mit alten Bauakten und Karten, jeder Menge Pläne und Analysen. Wichtig erscheinen mir folgende Zeilen: „XUMA-Bewertung: Ergebnis der Bewertung: Wirkungspfad / Bewertungsgegenstand: Boden-Grundwasser / .1 Grundwasserleiter“ und „Risiko (Prioritätssetzung) Rps = 3.1 Handlungsbedarf: B / Entsorgungsrelevanz“.
Vor einer möglichen Entsorgung wird auch im Bebauungsplan gewarnt.
Hier noch ein paar weitere Zeilen aus dem Gutachten:
(…) „Allerdings bestehen vor Ort noch Reste der Vorgängerbebauung und künstliche Auffüllungen, die eine besondere Verwertungs- bzw. Entsorgungsrelevanz nach sich ziehen.
Im Baufeld wurden die Untergeschosse, Sockelpartien und Fundamente der Vorgängerbebauung offenkundig nicht entfernt. Die vor Ort verbliebenen Untergeschossbereiche wurden mit Bauschutt und ortstypischen Bodenmaterialien verfüllt. Auffällig innerhalb dieser Auffüllungen ist ein nicht unerheblicher Anteil an Asbestzementplattenbruch (zerbrochene Eternitplatten). Ebenfalls im westlichen Teil des Baufeldes befindet sich
noch eine nicht rückgebaute Kläranlage. Das durch Schachtabdeckungen gesicherte, betonierte Bauwerk reicht bis ca. 3,0 m unter Geländeoberfläche. Der Boden war zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme ca. 10 cm mit Wasser bedeckt. Im nördlichen Teil des Baufeldes befinden sich Schotterlagen, die vermutlich ehemals zur Oberflächenbefestigung aufgebracht wurden. Versorgungsleitungen wurden südlich (Abwasserrohr) bzw. nördlich (Erdkabel, Strom) der ehemaligen Gebäude vorgefunden
(vgl. Anlage 1.6). Im westlichsten Abschnitt des Grundstücks besteht eine - teilweise durchbrochene - Asphaltdecke. Insgesamt ist in den nicht durch Schürfe oder Bohrungen aus ortstypischen Materialien und Bauschutt zu rechnen. Vereinzelt wurden Reste von Eisenbewehrungen (Stahlbeton) angetroffen“ (…)
„Aus den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen sind - auch im Hinblick auf die geplanten Nutzungen- keine direkten Gefährdungen über die in der Bundesbodenschutzverordnung genannten Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Grundwasser bzw. Boden-Nutzpflanze ableitbar.
Insofern besteht gegenwärtig - auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt Calw - kein Handlungsbedarf für weiter gehende Altlastenuntersuchungen oder gar Sanierungsmaßnahmen. Es bestehen allerdings Reste der Vorgängerbebauung und künstliche Auffüllungen mit einer erhöhten Verwertungs- bzw. Entsorgungsrelevanz (s.u.).
Aus Vorsorgegründen wird empfohlen, im Zuge der projektierten Baumaßnahme die Möglichkeit des Aufbringens einer Abdeckung mit bindigem Boden mit einer Stärke von 30- 50 cm zu prüfen. Dies sichert bei zukünftigen Nutzungen im Kleingarten- oder Vorgartenbereich vor dem Zugriff auf möglicherweise zurückbleibende (ggf. scharfkantige) Bauschuttreste (bspw. Ziegelbruch o.ä.)“
(...)
"Die vor Ort noch aus der Vornutzung vorhandene Kläranlage kann gegebenenfalls zur Retention oder Nutzung von Niederschlagswasser (Zisterne) genutzt werden. Die Optionen sind unter Berücksichtigung geplanter Folgenutzungen zu prüfen.
Die ehemaligen Gebäudeuntergeschosse sind mit einem Erdaushub/Bauschutt- Gemisch verfüllt. Problematisch mi Hinblick auf eine Entsorgung sind nicht separierbare Anteile an Asbestzementplattenbruch. Sollten die gesamten ehemaligen Untergeschossbereiche (Fläche ca. 1 m x 8 m; Auffüllhöhe ca. 1,1 m) mit vergleichbaren Materialien verfüllt sein, ist mit einer Gesamtkubatur dieser Charge von ca. 100 m° auszugehen. Im Bereich des verfüllten Tankdoms können weitere 5 -10 m° vergleichbarer Materialien anfallen. Nach ersten Anfragen bei möglichen Entsorgern (Buchen Umwelt- service GmbH, Stuttgart, AWG Landkreis Calw) ist mit reinen Deponiekosten von 50,00 - 90,00 €/t zu rechnen. Hinzu kommt ein erhöhter Aufwand bei Aushub und Transport. Die einschlägigen Arbeitsschutzrichtlinien sind zu beachten.
Im Bereich der ehemaligen Gebäude ist mit Resten an Mauerwerk, Fundamenten und Abwasserleitungen zu rechnen. Diese Materialien können als Bauschutt an einer regionalen Deponie angedient werden.
Straßenbefestigungen bestehen in Form einer Asphaltdecke im westlichen Plangebiet. Sie können einer entsprechenden Aufbereitungsanlage angedient werden.
Hinweise auf alte, teerhaltiger Oberflächenbefestigungen bestanden nicht. Das Vorhandensein solcher Materialien - beispielsweise unter jüngeren Platzbefestigungen - kann jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Teerbeläge zeichnen sich zumeist durch tiefschwarze Färbung, glasigen Bruch und einen wechselnd intensiven Teergeruch aus. Sollten entsprechende Materialien bei Bauarbeiten angetroffen werden, sind sie zu separieren und einer ihrer Belastung entsprechenden Verwertung/Entsorgung zuzuführen.
++++++
Mir als Laien erscheint das alles bedenklich. Zumal ich den Kaufpreis auch fett finde - immerhin das 2,5 - fache des Bodenrichtwertes. Oder wäre es doch denkbar, dort ein Haus zu bauen? Mit welchen Kosten wäre für die Entsorgung zu rechnen? Ich ahne schon, das die oben erwähnten historischen Preise wohl alle noch eine Null dazubekommen.
Es gibt noch einen Abschnitt über die Stabilität des Bodens. Aber ich würde gerne erstmal vorher eure Meinung über dieses Grundstück erfahren.
Danke schon mal im Voraus.
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