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danielohondo
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe bis jetzt immer nur die Beiträge gelesen. Ich beschäftige mich mit dem Thema Bauen schon seit 6 Monaten und ich habe sehr viel gelernt durch die Beiträge hier im Forum. Dafür schon mal vielen Dank.
Nun zu meiner Frage. Bei uns in der Stadt wird ein Grundstück angeboten, was vom Schnitt und Lage sehr gut ist, jedoch liegt der Preis über dem Bodenrichtwert. Ich bin bereit den Preis zu zahlen, ich bin aber sehr verunsichert, da das Grundstück Beumbestand hat.
Das Grundstück ist voll erschlossen und man kann nach dem Erwerb nach §34 bauen, es gibt bei der Stadtverwaltung keinen Bebauungsplan, bzw. den finde ich online nicht.
Da für das Bauen die Bäume weg müssen, habe ich mir die Baumschutzanordung der Stadt angeschaut, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Hier ein Auszug:
Im Gebiet der Stadt [...] werden alle Bäume außerhalb von Haus-
und Kleingärten nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.
2. Geschützt sind wirtschaftlich nicht genutzte Bäume mit einem Stammumfang
von 60 und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern
über dem Erdboden. Ab 40 cm Stammumfang sind Amberbaum, Tulpenbaum
(Liriodendron), Maulbeerbaum, Maßholder, Speierling, Weißdorn, Stechpalme
sowie Eibe und bereits ab 30 cm Stammumfang sind Bäume in charakteristi-
schen Gruppen, Alleen und Baumreihen unter Schutz gestellt. Bei mehr-
stämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
3. Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Rechtsverordnungen nach dem
Landespflegegesetz bleiben von dieser Satzung unberührt.
Ich verstehe das so, dass ich auf dem Grundstück die Bäume fällen darf, da diese zum Hausgarten angehören oder verstehe ich das falsch? Ist ein unbebautes Grundstück also Hausgarten angesehen oder nicht?
Die Stadt kann auch anordnen, dass die Bäume geschützt werden müssen, wenn eine Baumaßnahme bevorsteht. Außerdem muss man im Bauantrag die geschützen Bäum kenntlich machen. Hier ist natürlich nicht klar, ob die Bäume auf dem Grundstück wo ich kaufe zu den geschützten angehören oder nicht.
Viele Grüße.
danielo
ich bin neu hier im Forum und habe bis jetzt immer nur die Beiträge gelesen. Ich beschäftige mich mit dem Thema Bauen schon seit 6 Monaten und ich habe sehr viel gelernt durch die Beiträge hier im Forum. Dafür schon mal vielen Dank.
Nun zu meiner Frage. Bei uns in der Stadt wird ein Grundstück angeboten, was vom Schnitt und Lage sehr gut ist, jedoch liegt der Preis über dem Bodenrichtwert. Ich bin bereit den Preis zu zahlen, ich bin aber sehr verunsichert, da das Grundstück Beumbestand hat.
Das Grundstück ist voll erschlossen und man kann nach dem Erwerb nach §34 bauen, es gibt bei der Stadtverwaltung keinen Bebauungsplan, bzw. den finde ich online nicht.
Da für das Bauen die Bäume weg müssen, habe ich mir die Baumschutzanordung der Stadt angeschaut, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Hier ein Auszug:
Im Gebiet der Stadt [...] werden alle Bäume außerhalb von Haus-
und Kleingärten nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.
2. Geschützt sind wirtschaftlich nicht genutzte Bäume mit einem Stammumfang
von 60 und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern
über dem Erdboden. Ab 40 cm Stammumfang sind Amberbaum, Tulpenbaum
(Liriodendron), Maulbeerbaum, Maßholder, Speierling, Weißdorn, Stechpalme
sowie Eibe und bereits ab 30 cm Stammumfang sind Bäume in charakteristi-
schen Gruppen, Alleen und Baumreihen unter Schutz gestellt. Bei mehr-
stämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
3. Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Rechtsverordnungen nach dem
Landespflegegesetz bleiben von dieser Satzung unberührt.
Ich verstehe das so, dass ich auf dem Grundstück die Bäume fällen darf, da diese zum Hausgarten angehören oder verstehe ich das falsch? Ist ein unbebautes Grundstück also Hausgarten angesehen oder nicht?
Die Stadt kann auch anordnen, dass die Bäume geschützt werden müssen, wenn eine Baumaßnahme bevorsteht. Außerdem muss man im Bauantrag die geschützen Bäum kenntlich machen. Hier ist natürlich nicht klar, ob die Bäume auf dem Grundstück wo ich kaufe zu den geschützten angehören oder nicht.
Viele Grüße.
danielo