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LaMa163
Hallo liebe Foren Mitglieder,
ich stehe aktuell vor der Entscheidung des Grundstückskaufs. Die Siedlung wird auf einem ehemaligen Fabrikgelände errichtet Jetzt habe ich bei der Gemeinde einen Auszug aus dem Altlastenkataster erhalten. Dies ist für das gesamte Gelände gültig. Was sagt der folgende Text im Detail aus? Lohnt sich der Kauf dennoch?
Sehr geehrter Herr xxx,
auf dem ehemaligen Fabrikgelände war ein Textilbetrieb ansässig, der abgerissen wurde. Zur Wiederverfüllung sollte ausschließlich Z0 (unbelastetes) Material eingebaut werden. Dies wurde durch einen Bodengutachter überwacht und von meiner Behörde begleitet. Im Jahr 2013 beauftragte eine Tiefbaufirma, die ihrerseits den Auftrag für den Kanal- und Straßenbau hatte, einen Bodengutachter mit einer Baugrundbeurteilung und Gefährdungsabschätzung. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass in den meisten Auffüllungen bis 0,5 m Tiefe unbelasteter Boden (Z0-Material) aufgebracht wurde. Bei mehreren Rammkernsondierungen ist unterhalb von 0,5 – 0,8 m Tiefe Bauschutt oder Boden der Klasse Z2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) gefunden worden. Dieses Material darf nicht wieder eingebaut werden, sondern muss entsorgt werden!
Nach diesen Ergebnissen kann die untere Bodenschutzbehörde leider keine generelle Unbedenklichkeit für dieses Gelände aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Bodenanalyse des ausgesuchten Grundstücks existiert noch nicht. Danke im Voraus.
ich stehe aktuell vor der Entscheidung des Grundstückskaufs. Die Siedlung wird auf einem ehemaligen Fabrikgelände errichtet Jetzt habe ich bei der Gemeinde einen Auszug aus dem Altlastenkataster erhalten. Dies ist für das gesamte Gelände gültig. Was sagt der folgende Text im Detail aus? Lohnt sich der Kauf dennoch?
Sehr geehrter Herr xxx,
auf dem ehemaligen Fabrikgelände war ein Textilbetrieb ansässig, der abgerissen wurde. Zur Wiederverfüllung sollte ausschließlich Z0 (unbelastetes) Material eingebaut werden. Dies wurde durch einen Bodengutachter überwacht und von meiner Behörde begleitet. Im Jahr 2013 beauftragte eine Tiefbaufirma, die ihrerseits den Auftrag für den Kanal- und Straßenbau hatte, einen Bodengutachter mit einer Baugrundbeurteilung und Gefährdungsabschätzung. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass in den meisten Auffüllungen bis 0,5 m Tiefe unbelasteter Boden (Z0-Material) aufgebracht wurde. Bei mehreren Rammkernsondierungen ist unterhalb von 0,5 – 0,8 m Tiefe Bauschutt oder Boden der Klasse Z2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) gefunden worden. Dieses Material darf nicht wieder eingebaut werden, sondern muss entsorgt werden!
Nach diesen Ergebnissen kann die untere Bodenschutzbehörde leider keine generelle Unbedenklichkeit für dieses Gelände aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Bodenanalyse des ausgesuchten Grundstücks existiert noch nicht. Danke im Voraus.