B
Bauexperte
Hallo,
Der BU wird die Kosten, welche zur "Baureifmachung" des Areals erforderlich sind, entweder dem Bauherren durchreichen, auf dessen Parzelle der Abbruch stattfinden muß oder anteilig auf alle Bauherren umlegen. Das kommt darauf an, wie sich die Gesamtsituation vor Ort darstellt. Als Beispiel: wir bereiten gerade die Bebauung eines größeren Grundstückes in Solingen Aufderhöhe vor; realisiert werden insgesamt 7 Einfamilienhaus als RH und Zweifamilienhaus. Auf dem Grundstück steht eine unterkellerte Altimmobilie auf, welche der Neubaumaßnahme weichen muß. Die Kosten des Abbruchs, der späteren Privatstraße nebst Beleuchtung wie der Vermessung/Teilung werden anteilig auf alle 7 Flurstücke umgelegt, sofern sich die Verkäuferin nicht an den Erschließungskosten beteiligt.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Wie kommst Du darauf, daß der Investor aus reiner Menschenliebe Kosten übernimmt, welche nicht die seinen sind? Er geplant das Grundstück und baut dann die jeweiligen Häuser im Auftrag der Bauherren; wenn überhaupt, "könnte" die Kirche einen Teil der Erschließung (Abbruch) übernehmen. Ich denke jedoch nicht, daß sie das tun wird.Nun steht dort allerdings noch die Kirche und ein Glockenturm und natürlich einiges an Begrünung. Wie sieht es aus mit den Kosten für Abriss und Vorbereitung des Baugrunds? Fällt das mit in die Erschließungskosten und somit zu unseren Lasten? Oder sind das Ausgaben die der Investor tätigen muss bevor das Grundstück zur Bebauung frei geben kann?
Da das Grundstück ja in den Händen des Investors bleibt, müsste er es theoretisch doch zu eigenen Kosten vorbereiten?! Vermessen wurde es schon, nehme ich an, da ein detaillierte Bebauungsplan mit Bemaßung vorliegt.
Der BU wird die Kosten, welche zur "Baureifmachung" des Areals erforderlich sind, entweder dem Bauherren durchreichen, auf dessen Parzelle der Abbruch stattfinden muß oder anteilig auf alle Bauherren umlegen. Das kommt darauf an, wie sich die Gesamtsituation vor Ort darstellt. Als Beispiel: wir bereiten gerade die Bebauung eines größeren Grundstückes in Solingen Aufderhöhe vor; realisiert werden insgesamt 7 Einfamilienhaus als RH und Zweifamilienhaus. Auf dem Grundstück steht eine unterkellerte Altimmobilie auf, welche der Neubaumaßnahme weichen muß. Die Kosten des Abbruchs, der späteren Privatstraße nebst Beleuchtung wie der Vermessung/Teilung werden anteilig auf alle 7 Flurstücke umgelegt, sofern sich die Verkäuferin nicht an den Erschließungskosten beteiligt.
Liebe Grüsse, Bauexperte