1. Für das Trafohäuschen braucht es keinen Grundbucheintrag. Es muss geduldet werden.
2. Spreche mit dem Betreiber des Trafohäuschens wie, womit und wie oft er an das Häuschen dran muss. Muss ein Weg und ein Zugang über das Grundstück bereitgehalten werden, kann das lästig werden.
3. Der Eigentümer eines Grundstücks kann den Preis frei festlegen. Der Bodenrichtwert ist keine Preisempfehlung, sondern eine meist recht alte Wertermittlung.
4. Wenn der Verkäufer sich im Preis nicht bewegt ist es ja immer noch Deine Entscheidung ob Du das Grundstück kaufst oder nicht.
5. Du befürchtest eine Wertminderung durch das Trafohäuschen. Welcher Wert soll denn gemindert werden? Du kaufst es ja bereits mit Trafohäuschen.