Hallo liebes Forum,
wir haben ein Grundstück (20*38m) mit leichter Nordwestausrichtung und einen relativ strengen Bebauungsplan.
Heißt u.a. Baufenster 5m bis 25m hinter Grundstücksgrenze.
Grenzbebauung Garage zulässig.
Wie seht Ihr das mit der Positioneirugn, v.a. auch der Terrasse und der Garage? Anders als wir?
Unsere Vorstellung:
Eingang in den Osten.
Die Garage hinter den Eingang in den Osten.
Terrasse (aus Küche) leicht Südwest/West bis Nordwest ("Herumziehen").
Zur Straße hin (unten) wollten wir die Terrasse nicht. B Plan lässt auch keinen besonders hohen Sichtschutz zu (1,2m, Garagenausfahrt 0,8).
Eingang vorne wegen Schlauchflur und idealer Platznutzung nicht realisiert.
Eine alternative Mgl.keit wäre noch,
-die Garage ein Stück vor das Haus zu setzen, im Süden
-ggf. quer,
-mit dem Geräteraum an der Seite dahinter.
Der könnte Sichtschutz dahinter für Küchenterrasse bieten.
Sieht aber vlt. merkwürdig aus (man müsste evtl. auch quer zum Haus parken) und es kostet Platz vorne u.an Küchenseite..(dann auch weniger im Garten hinter dem Haus den wir natürlich gut nutzen wollen -> Dort auch Wohnzimmer geplant)
Wird man in der Sonne frühstücken können, am Haus?
Allgemein ist es recht eng im Baugebiet, alle mit schmalen Grundstücken.
Daher Längsbau und eher lange Einzelgarage (4*9m).
Abstand zum Nachbarn im Westen an der Hausseite dann 6m zur Garage und zu dessen Haus 9m
( jeder Meter zählt)
Wir wissen allerdings und leider noch nicht wie er baut..
Herzlichen Dank für Eure Meinung.
Hier die Idee (gestrichelt heisst "ggf.verschieben", damit meine ich ggf. noch etwas hinten rücken)