Sollte es wirklich ein Bauträger sein, dürfte sich für den Bauträger Nachteile bei der Umsatzsteuer ergeben, die er auf dich umlegen wird.
Der Bauträger darf sich beim Einkauf von Material nicht die Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen. Beim Verkauf braucht er im Gegenzug keine Umsatzsteuer abführen.
Grob gesagt unterliegt der erbrachte Mehrwert nicht der Umsatzsteuer.
Je größer die selbst erbrachten Leistungen des Bauträgers sind (z.B. Erstellung Rohbau + kalkulierter Gewinn) desto günstiger müßte theoretisch der Bauträgervertrag gegenüber dem Werkvertrag eines Generalübernehmers werden.
Mit dem von dir gewählten Konstrukt muß er (als Generalübernehmer) dann Umsatzsteuer auf den Mehrwert abführen. d.h. der Preis müßte sich bei gleichem kalkulierten Gewinn um 19% auf den geschaffenen Mehrwert erhöhen. Gleichzeitig ist von dir noch die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis abzuführen.
Somit ist das eigentlich die teuerste Variante, die man wählen kann.
Weiterhin ist meines Wissen ein Bauträgervertrag sehr stark reglementiert.
(Zahlungsplan, Beurkundung durch Notar usw.)
Das kann durchaus vorteilhaft für den fachunkundigen Käufer sein.
Vorteile eines Werkvertrages gegenüber dem Bauträgervertrag sehe ich dagegen, falls etwas während des Baus schief gehen sollte, (z.B. Insolvenz) da dir das Grundstück noch nicht gehört. Ob es da irgendwelche Absicherungen gibt, können die vielleicht andere noch sagen. Da kenne ich mich nicht so aus.
Gibt es eigentlich einen Grund für die Wahl eines Werkvertrages gegenüber einem Bauträgervertrages?