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laemat
das kommt ganz klar auf die Vertragsgestaltung an und so wie es der TE beschreibt liegt sehr wohl eine Bauträgerbindung vorDer TE kann das Grundstück jederzeit und ohne Zutun des Anbieters erwerben. Zudem kann der TE bereits jetzt den Nachweis führen, daß er mit verschiedenen Anbietern in Verhandlungen steht.