Eigentlich gilt ein Grundstück als "erschlossen" wenn es an einer öffentlichen Straße liegt oder die Zuwegung gesichert ist und am Grundstück Abwasser-, Trinkwasser- und Stromleitungen vorhanden sind. Somit sind die Bedingungen für die Bebauung erfüllt und Erschließung gegeben. Die Anschlüsse an Kanal und Versorgungsleitungen werden idR vom Bauherren beauftragt und bezahlt.