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Escroda
Also steht die Mauer ca. 50cm auf dem Grundstück Deines Arbeitskollegen?Das Grundstück hat 780m2
Wie dick ist die Mauer?
Wie hoch ist die Mauer?
Ist nachvollziehbar ob abgegraben oder aufgeschüttet wurde?
Welches Grundstück liegt höher?
Dein Arbeitskollege hat vor zwei Jahren die ganzen 780m² gekauft und möchte nun etwa hälftig teilen?das geteilt wird um 2dhh zu bauen.
Das kommt darauf an, wie das Grundstück beschrieben und gezeigt wurde. Wenn Dein Arbeitskollege sich bei der Besichtigung nicht den Grenzverlauf hat zeigen lassen, dann ist es sein Problem, wenn er dann nur auf Grundlage der Liegenschaftskarte plant, ohne mal ein Maß in der Örtlichkeit genommen zu haben. Bei einer massiven Stützmauer kann man wohl kaum von einem versteckten Mangel sprechen.Und Gekauft wie gesehen gibt es in der Rechtsprechung doch nicht, also wieso bei einem Grundstück?
Gibt es einen Bebauungsplan?Welche Fakten brauchte man um das besser Bewerten zu können?
War die Mauer genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
Musste ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden? Liegt der vor?
War die Aufschüttung/Abgrabung genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
Aber wahrscheinlich nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und kein Vermesserlageplan mit Topografie (Höhen, Böschungen, Mauern, Zäune, geschützte Bäume ...).Beim Kauf wurde ja ein Plan vom Grundstück mitgegeben
Da wir hier ein bisschen stille Post spielen (Tatsachen, Erzählung Arbeitskollege->tomtom79, tomtom79->Forum) wird der genaue Ablauf hier kaum rekonstruierbar sein. Möglich, dass der Verkäufer bewusst getäuscht hat, möglich dass Dein Arbeitskollege zu nachlässig war.Zumindest die Planung ist für die Katz.
Nein. Die Grenze ist ja auch nicht verschoben. Deinem Arbeitskollegen gehört ein Grundstück mit Stützmauer. Wenn er Pech hat, ist er auch für deren Erhaltung verantwortlich. Wenn der Nachbar zugegeben hat, dass er die Mauer errichtet hat, sollte Dein Kollege sich das dringend schriftlich geben lassen.Aber Reicht ein Schreiben tatsächlich aus um eine Grenze zu Verschieben?
Nö. Wenn nämlich alle Beteiligten den Scholz machen und sich an nichts erinnern können und keine Schriftstücke auftauchen, ist die Mauer als fest verbundenes Bauwerk Bestandteil des Grundstücks und gehört mit allen Rechten und Pflichten deinem Kollegen.Das der Verkäufer dieses Schreiben nicht weiter gegeben hat dürfte ihn definitiv in die Haftung Nehmen.