Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage

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Peregrin T.

Hallo zusammen,
wir planen ein Grundstück mit leichter (?) Hanglage zu kaufen.
Wie im Anhang zu sehen ist, ist das Grundstücke zwischen 24m und 37m tief und 16m breit. Allerdings sind 3m Breite des Grundstücks durch eine Erschließungsbaulast "blockiert", an diesem Bereich sollten keine Änderungen vorgenommen werden.
Ich habe auf dem Plan einmal das mögliche Baufenster und einmal eine von uns favorisierte Grundfläche (gestrichelte Linie) eingezeichnet.
Was wir uns nun fragen ist wie hoch der Aufwand ist auf diesem Grundstück mit Bodenplatte, also ohne Keller zu bauen. Wie man sieht gibt es zum einen innerhalb des favorisierten Baufensters einen Höhenunterschied von bis zu 80cm. Zum anderen aber auch einen Höhenunterschied von circa 60cm vom Rand der gewünschten Hausposition bis zur Erschließungsbaulast. Der Abstand zwischen der gewünschten Hausposition und und der Erschließungsbaulast beträgt ungefähr 1,6m.
Ein Bodengutachten ist momentan noch in Bearbeitung, generell sind in unserer Region aber überwiegend Lehmböden vorzufinden.
Wir fragen uns nun inwiefern das Grundstück so wie wir es uns vorstellen bebaubar ist und welche Maßnahmen (z.B. Grundstück Richtung Baulast abstützen) hierfür erforderlich sind.
Wir sind auch dazu bereit einen Fachmann zu Rate zu ziehen, sind uns aber nicht sicher wo da die richtige Anlaufstelle ist.

Viele Grüße und danke im voraus
Perigrin
 

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WilderSueden

WilderSueden

Grundsätzlich ist das möglich. Du musst halt damit rechnen, dass das Haus an der tieferen Ecke ein gutes Stück rauskommt und dass auf die Bodenplatte nochmal ca. 15cm Estrich und Fußboden kommen. Man kommt also deutlich höher raus als man ursprünglich denken würde.

Wenn ich jetzt mal die 87,7m als Orientierung für die Erdgeschossfußbodenhöhe nehme, dann habt ihr zur Zufahrt ca. 1,5m Höhenunterschied bei 1,6m Raum. Das wäre grob 45 Grad abgeböscht. Das würde dann schon für eine Mauer sprechen, da das Haus direkt draufsitzt. Bei dem Unterschied ist auch durchaus zu überlegen, ob man nicht mit dem Erdgeschoss etwas höher geht und einen Keller drunterbaut, da an der Stelle dann durchaus genug Fensterfläche auch ohne Lichthof möglich wäre. Arbeitszimmer, Hobbyraum u.ä. lassen sich da gut unterbringen
 
P

Peregrin T.

Danke für deine Antwort.
Einen Keller bekommen wir finanziell leider nicht gestimmt.

Meinst du eine Mauer die nur die Böschung oder das Haus stützt? Eine Mauer die, die Böschung stützt stelle ich mir deutlich kostengünstiger vor und vor allem könnten wir diese noch nachträglich errichten und uns überlegen ob wir noch bis auf Erdgeschosshöhe aufschütten wollen.
 
11ant

11ant

wir planen ein Grundstück mit leichter (?) Hanglage zu kaufen. [...] Wie man sieht gibt es zum einen innerhalb des favorisierten Baufensters einen Höhenunterschied von bis zu 80cm.
Das würde ich zumindest für sich betrachtet noch als "leichte" Hanglage gelten lassen, und nach der 11ant Kellerregel verbände es sich mit zu erwartenden 40% Kellerkosten.
Einen Keller bekommen wir finanziell leider nicht gestimmt.
Wenn dem so ist - nachvollziehen können wir es bisher ja nicht - dann ist das allerdings ein tiefrotes Fragezeichen hinter Eurem Bauwunsch. Wenn Euer Budget kategorisch komplikatiönchenintolerant ist, läuft das auf ein winziges Idealgrundstück hinaus. Vermutlich führet Ihr dann mit einem Bauträgerangebot besser.
Allerdings sind 3m Breite des Grundstücks durch eine Erschließungsbaulast "blockiert", an diesem Bereich sollten keine Änderungen vorgenommen werden.
Das wäre dann allerdings erläuterungsbedürftig: Baulast zugunsten wessen / welcher Erschließung, mit den Änderungen ist vermutlich gemeint, das Gelände dort unverändert zu belassen (?)
 
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Peregrin T.

... und nach der 11ant Kellerregel verbände es sich mit zu erwartenden 40% Kellerkosten.
Wie genau darf ich das verstehen?

Wenn dem so ist - nachvollziehen können wir es bisher ja nicht - dann ist das allerdings ein tiefrotes Fragezeichen hinter Eurem Bauwunsch. Wenn Euer Budget kategorisch komplikatiönchenintolerant ist, läuft das auf ein winziges Idealgrundstück hinaus. Vermutlich führet Ihr dann mit einem Bauträgerangebot besser.
Hier sollte ich vermutlich nicht zu voreingenommen sein, kategorisch ausgeschlossen ist ein Keller nicht.
Im Budget ist an mehreren Stellen ein Puffer eingeplant, den wir natürlich solange wie möglich erhalten wollen.
Wir erwarten für das Haus inkl. Bodenplatte Kosten von bis zu ungefähr 400.000€. Wenn wir nun mit Keller aber dafür kleiner bauen, würde das die Kostenerhöhung vermutlich auch wieder etwas senken.
Um das Grundstück in einen mit Bodenplatte bebaubaren Zustand zu bringen, haben wir mit 35.000€-40.000€ gerechnet.

Das wäre dann allerdings erläuterungsbedürftig: Baulast zugunsten wessen / welcher Erschließung, mit den Änderungen ist vermutlich gemeint, das Gelände dort unverändert zu belassen (?)
Die Baulast ist ein asphaltierter Weg der zu dem Grundstück dahinter führt. Da dieser befahrbar seien muss können wir ihn beispielsweise nicht einfach mit Erde aufschütten.
 
11ant

11ant

Wie genau darf ich das verstehen?
Meine (auch für mich selbst unglaublich oft und präzise zutreffende) Faustformel besagt, daß ein Keller dort wo er nach "Meinung" des Grundstücks eigentlich erforderlich wäre,
1. im Prinzip in derselben Höhe Vermeidungskosten wie Baukosten erzeugt und
2. daß dieses Prinzip sinngemäß auch anteilig gültig ist, und zwar nach der Formel "10% je 20 cm Höhenunterschied im Baufenster".
Du sprichst hier von 80 cm, also führt die Formel zum Ergebnis, für die Geländearbeiten, "L-Steine" und dergleichen würdest Du für einen nichtgebauten Keller etwa 40% der Kosten eines gebauten Kellers auf der Rechnung haben.
Hier sollte ich vermutlich nicht zu voreingenommen sein, kategorisch ausgeschlossen ist ein Keller nicht. [...] Wenn wir nun mit Keller aber dafür kleiner bauen, würde das die Kostenerhöhung vermutlich auch wieder etwas senken.
Das Potential der Flächenumschichtung in den Keller ist im vorliegenden Fall allerdings auch mäßig. Du wirst hier wohl eher nur den oberirdischen Kellerersatzraum "verschieben", aber im Keller kaum ökonomisch sinnvoll Wohnraum schaffen können.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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