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Richtig.Bebauungsplan alt: 2 Vollgeschosse, Bebauungsplan neu: 1 Vollgeschoss. Das wird nicht ohne Begründung abgelaufen sein (separates Dokument "Begründung zum Bebauungsplan xxx" , was dem Textteil des B-Plans ggf. beiliegt oder darauf verwiesen wird.)
Die Gründe können vielfältig sein. Meist will man einem bestimmten Problem begegnen. Das kann aber ggf. auf die konkreten Nachbargrundstücke nicht zutreffen, sodaß da einer Ausnahme wenig entgegensteht. D.h. aus meiner Sicht sind die Chancen davon abhängig, wie gerne Rat und Verwaltung Prinzipien reiten. Fragen kostet weniger als Umplanen ;-)Dann hätte man den Bebauungsplan ja gar nicht erst geändert. Warum sollten in dem Fall Ausnahmen genehmigt werden?