Grundstück vorhanden - wie nutzen?

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E

Escroda

BNatSchG
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
...
(5) Es ist verboten,
...
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
...
Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
...
4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.


Ob Bremen noch weitergehende Einschränkungen hat, musst Du selber prüfen.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Vermutlich. Was soll denn da hin, dass es so wichtig ist?
Momentan noch nichts. Ich möchte nur vorab meine eigene Grenze sichern, damit es nicht, wie hier im Forum des öfteren gelesen, zu möglichen Überbauungen kommt. Die Grundstück haben einen fließenden Übergang, außer einer Markierung je an beiden Straßenseiten, ist dort nichts!

Aber ich weiß halt nicht, was der Käufer des Hauses dort baut, wenn das alte Gebäude erst mal abgerissen ist. Erlaubt sind auf seinem Grundstück WA II/o Grundflächenzahl 0,35 Geschossflächenzahl 0,70

Meine Nachbarin hat mir gestern erzählt, dass es lt. hören sagen ein Bauunternehmer gekauft hat. Der wird die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl wohl komplett ausnutzen.

Keine Sorge, ich werde dort nichts wegmachen, wenn es nicht gemacht werden muss. Aber ich möchte mich vorab informieren, damit ich im Falle des Falles zumindest weiß, was ich darf und was nicht.

BNatSchG
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
...
(5) Es ist verboten,
...
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
...
Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
...
4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.


Ob Bremen noch weitergehende Einschränkungen hat, musst Du selber prüfen.
Vielen Dank für die hilfreichen Textpassagen. Ich werde mich über weitergehende Einschränkungen informieren!

Nur noch mal: ich werde das ganze da nicht anfassen, solange dort nichts gemacht werden muss. Möchte nur vorab informiert sein!
 
kaho674

kaho674

Du meinst, weil kein Zaun da steht, hast Du Angst, dass jemand Dein Grundstück überbaut? Ja, da würde ich auch aufpassen, aber ich denke, gerade Bauträger sind Profi genug, dass sowas seltener vorkommt.
Habt Ihr keine richtigen Grenzsteine?
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Du meinst, weil kein Zaun da steht, hast Du Angst, dass jemand Dein Grundstück überbaut? Ja, da würde ich auch aufpassen, aber ich denke, gerade Bauträger sind Profi genug, dass sowas seltener vorkommt.
Habt Ihr keine richtigen Grenzsteine?
Angst habe ich nicht, aber die Befürchtung. Und nach dem ich erfahren habe, um welchen möglichen Bauunternehmen es sich handelt, sollte und möchte ich auf jeden Fall vorher was tun, um mir späteren Ärger zu vermeiden. Ob es dazu kommen würde, ist für mich zweitrangig!

An der Straße ist die Markierung ein Pinker größerer Punkt, und auf der anderen Seite wurde auf der Stützmauer das Markierungskreuz gesetzt.. Aber ansonsten ist die Grenze nicht ersichtlich.. Es gibt keine Grenzsteine..
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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