Grundstück zur Bebauung neben Bestand - "Einfamilienhaus in Omas Garten"

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basti_r

basti_r

Hallo liebe Hausbaufreunde,

meine Frau und ich beschäftigen uns mit dem Wunsch ein Haus zu bauen und erörtern gerade, welche Möglichkeiten wir haben.
Ein Vorschlag, der hierbei im Raum steht, kommt von der Oma meiner Frau: "baut doch bei mir im Garten, da ist Platz!".
Wir würden diesem Vorschlag gerne zumindest soweit nachgehen, dass wir abklären, wie gut / mit welchen Hürden das möglich wäre.
Nachdem ich hier im Forum bereits seit längerem mitlese, möchte ich diese Fragestellung in die Runde geben:
Wie gut lässt sich das vorhandene Grundstück mit einem weiteren Einfamilienhaus bebauen bzw. welche Hürden seht ihr durch die örtlichen Gegebenheiten?
(Themen wie Modalitäten der Grundstücksteilung etc. möchte ich vorerst außenvor lassen.)

Hier also die gegebenen Rahmenbedingungen:
  • Oma bewohnt alleine ein Häuschen auf Grundstück mit Doppelgarage und rückseitigem Garten. Ihr Haus soll unberührt bleiben.
  • Grundstück ist fast quadratisch, ~32m x ~32m (~1000 qm)
  • auf dem Grundstück: Omas Haus im Südwesten des Grundstücks, Garage südöstlich der Mitte, Garten/Wiese im Norden und Westen
  • um das Grundstück: verkehrsarme Straße im Süden, Reihenhaus mit 5 Parteien (und deren Gärten/Terrassen) im Osten, Einfamilienhaus mit Gärten im Norden, Mehrfamilienhaus im Westen (Haus meiner Schwiegereltern, 3 Wohnungen/Etagen)
  • im Winter hat das Grundstück einige Wochen eingeschränkt Sonne, da der südlich liegende Berg seinen Schatten wirft
  • wir befinden uns in BW, innerorts, kein spezifischer Bebauungsplan
  • das "gewünschte" Haus bietet Platz für 2 Erwachsene, 2 Kinder und 2 Arbeitsplätze (sie Lehrerin, ich ITler und viel im HO)
Zur Veranschaulichung hier der zugehörige Auszug aus der Liegenschaftskarte mit hinterlegtem Luftbild (Norden ist planoben):

1652078847206.png


Neben den geschilderten Bedingungen gibt es folgende 2 "Wünsche":
  1. Erhalt des Gartens in der nördlichen Grundstückshälfte
  2. Erhalt der Doppelgarage
Als interessierter Laie bzw. nachdem was ich bisher hier über Lichtverhältnisse, Ausrichtung auf dem Grundstück usw. gelesen habe, halte ich #1 für machbar, indem sich die neue Bebauung auf den südöstlichen Bereich des Grundstücks fokussiert.
Bei Wunsch #2 sehe ich dann aber ein Problem. Um den südöstlichen Teil des Grundstücks sinnvoll bebauen zu können, müsste meinem Verständnis nach die Garage weichen. Bzw. anders herum: sollte die Garage bleiben, sehe ich nur einen sehr schmalen Streifen planrechts daneben und das Problem, dass die Garage die Sonne aus Südwest/West blockiert. Zudem stünde sie vermutlich einer mittigen Grundstücksteilung (vertikal im Bild) im Weg.
Die ggf. verlorengehende Abstell-/Lagerfläche müssten wir - zumindest teilweise - wieder ausgleichen.

Wie schätzt ihr die beschriebene Situation ein? Ich bin dankbar für jeglichen Input und freue mich über eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

ypg

Habt ihr die rechtliche Seite schon überprüft hinsichtlich Bebauungsplan, Par. 34, etc? Was ist mit der Grenzbebauung Garagen im Osten? Wurde dort ein Abstand bei Omas Grundstück im Grundbuch eingetragen?
 
N

Nice-Nofret

Zeichne mal zu allen Seiten den verlangten Mindestabstände für Häuser ein. Dann wird wahrscheinlich schnell klar dass die Doppelgarage mitten im Grundstück einer sinnvollen Bebauung im Weg steht.
 
C

cschiko

Also ich sehe dort auch eigentlich als einzige Möglichkeit für eine Bebauung das Weichen der Doppelgarage. Aber es ist generell erstmal zu klären, ob dort überhaupt eine weitere Bebauung möglich ist und wenn ja was erlaubt ist. Ggf. könnte man dann die Doppelgarage ins Haus integrieren, aber so recht sehe ich da erstmal keinen sauberen Weg.

Das beste wäre in meinen Augen die Doppelgarage zu "opfern", dann das Grundstück zu teilen und so den rechten Teil bebauen zu können.
 
O

Oberhäslich

Vielleicht könnte man aus der Doppelgarage eine einfache Garage machen und das Haus dann direkt anbauen. So wäre zur östlichen Grundstücksgrenze noch ein wenig Platz.
 
basti_r

basti_r

Habt ihr die rechtliche Seite schon überprüft hinsichtlich Bebauungsplan, Par. 34, etc?
Nein, wir haben bisher keine offiziellen Infos eingeholt.

Was ist mit der Grenzbebauung Garagen im Osten? Wurde dort ein Abstand bei Omas Grundstück im Grundbuch eingetragen?
Meinst du die Garagen hinter dem Reihenhaus (hellgrau, ganz rechts im Bild)?
Dazu ist uns nichts bekannt.
Ich verstehe den Bezug noch nicht ganz. Inwiefern berührt die Grenzbebauung zu einem anderen Grundstück unsere Überlegungen? An der Grenze zu Omas Grundstück werden die Abstände ja eingehalten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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