P
pkiensch
Ok, die Notwendigkeit der Bauvoranfrage und die Anekdote sind ernüchternd, aber auch nicht allzu überraschend.
Bei diesem Ansatz ist mir noch nicht so klar, wie ich das in die Praxis bringe. Außenbereichsflächen, die die Anforderungen des §13b erfüllen, gibt es ja vmtl. deutlich öfter als Baulücken. Spreche ich also zunächst mit in Frage kommenden Kommunen und versuche grundsätzlich herauszufinden, ob sie "grundsätzlich" offene Ohren für das Anliegen habe und schaue dann nach Grundstück in den Kommunen? Oder suche ich zunächst (willkürlich?) konkrete Grundstücke (von denen es uU einige gibt), spreche mit den Eigentümern und dann mit der Kommune, nur um festzustellen, dass diese kein Interesse hat einen Bebauungsplan "für uns" aufzustellen?Nicht unbedingt. Zwar rate ich dringend von der eigenen Entwicklung eines Bebauungsplanes ab, aber im Juni wurde die Verlängerung des §13b Baugesetzbuch beschlossen, der den Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen die Aufstellung von BPlänen erleichtert. Mit etwas Glück trifft eine Gruppe Bauwilliger vielleicht auf offene Ohren.