E
Escroda
Information der Stadt Pforzheim:
Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstückverschmelzungen sind gebührenfrei.
In NRW stehen am Ende etwa 2000,- - 3000,-€. Wird bei Euch ähnlich sein.
Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstückverschmelzungen sind gebührenfrei.
In NRW stehen am Ende etwa 2000,- - 3000,-€. Wird bei Euch ähnlich sein.