Grundstücks-Auswahl & Hausausrichtung

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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Welches DHH Grundstück

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    Stimmen: 3 42,9%
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    Stimmen: 1 14,3%
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    Stimmen: 2 28,6%
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  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    7
  • Umfrage geschlossen .
R

Rübe1

@ypg nö, die eingezeichneten "Häuser" mit Firstrichtung sind nur Vorschläge (sonstige Planzeichnungen im Teil A) Allerdings wird natürlich bezüglich der Platzierung/Ausrichtung eine von der anderen Hälfte aus beeinflusst. Und ob man diese Paralleldächer (wie vorgeschlagen) mag (und zulässt !) das ist noch ne andere Geschichte.

Sein wir mal ehrlich: eigentlich sind solche Grundstücke was für nen BT. Der plant und knallt da seine Doppelhaushälfte hin und gut ist. Es mag ja gut gehen, wenn 2 Parteien mit möglicherweise gleichen Interessen sich einigen können, allein mir fehlt der Glaube in der heutigen Zeit. Vielleicht funktioniert es ja, wenn beide den gleichen GU nehmen und der die da durchleitet, aber auch das.... :cool:
 
11ant

11ant

Huch, die Frage
Was ist denn ein "gefühlt giebelständiges Haus"?
hatte ich gestern übersehen: das ist diejenige Hälfte eines zur Längsstraße parallelen (also traufständigen) Doppelhauses, auf die man von der Seitenstraße auf die Giebelseite zugeht.
Sein wir mal ehrlich: eigentlich sind solche Grundstücke was für nen BT. Der plant und knallt da seine Doppelhaushälfte hin und gut ist. Es mag ja gut gehen, wenn 2 Parteien mit möglicherweise gleichen Interessen sich einigen können, allein mir fehlt der Glaube in der heutigen Zeit. Vielleicht funktioniert es ja, wenn beide den gleichen GU nehmen und der die da durchleitet,
Jein. Ich sehe Doppelhausgrundstücke eher als einen Fall für einen gemeinsam ausgewählten Planer und ggf. auch gemeinsam gewählten Rohbauunternehmer, der dort aber nicht eines seiner Fließbandmodelle baut, sondern an der Schnittfläche zusammenpassende Individualentwürfe*. Die Realität bei bauträgerfreien Bauplätzen ist, daß die Bewerber mit dem Traum vom freistehenden Einfamilienhaus dort hin kommen und ein Planer erst die Trauerarbeit moderieren muß, daß "Doppelhaus" mehr bedeutet als den Deal "einen seitlichen Bauwich im Paket mit einer Fensterseite weniger". Ein Projekt wie hier (drei Doppelhäuser mit Einfamilienhälften auf dieser Straßenseite, drei Mehrfamilien-Doppelhäuser auf einer Tiefgarage auf der gegenüberliegenden Straßenseite) ist für einen Bauträger nicht wirtschaftlich. Ein einzelnes Doppelhaus - notfalls auch "schief" Ohnekeller/Mitkeller - als Rohbau ist hingegen ein gut geeignetes Projekt für einen GU.

*) allerdings nicht in der Kombination Kain/Abel bzw. Jeckyll/Hyde einer regionaltraditionellen und einer ich sachma "modebewußten" Hälfte - derlei "siamesischer Separatismus" wäre wohl zu viel Widerspruch in sich. Dialektik ist schon für fortgeschrittene Philosophen ;-)
 
R

Rübe1

@11ant Du nu wieder ;-), Nein, bei BT denke ich nicht an Leute wie Tecklenburg, es soll auch kleine geben, die genau sowas in der Größe machen. Was ich mir vorstellen kann ist, daß es Familien gibt (ja die gibts wirklich) die gemeinsame Interessen haben, in Urlaub fahren uswusf. Aber hier treffen zwei völlig wildfremde Partien aufeinander, die sich von jetzt auf Gleich verstehen müssen. Und gemeinsam etwas realisieren wollen. Da weiß man nicht, ob eine Parteil von den ganzen Hochglanzprospekten beseelt, oder vom Verkäufer mit dem gut riechenden Rasierwasser beeindruckt ist, während die andere Partei auf den Architekten schwört. Und dann kommt noch der Druck seitens des Grundstücksverkäufers hinzu, nach dem Motto, nu aber...

Eigentlich müssten sich die Parteien erstmal kennenlernen, um auszuloten was geht oder nicht, und zwar vor Kaufvertag...
 
Y

ypg

Eigentlich müssten sich die Parteien erstmal kennenlernen
Tun sie doch…
der Druck seitens des Grundstücksverkäufers hinzu, nach dem Motto, nu aber...
… das mit dem Bürgermeister und der Einladung liest sich doch relativ entspannt. Und wer weiß: vielleicht ändern sich die Grundstücks-Prios, wenn man dort mit Paaren konfrontiert wird, die man auf Anhieb mag oder eben gleich nicht riechen kann.
Ich bin ja eh der Meinung: wenn man sich gleich schon dem Nachbarn abwenden will, hier sogar von der Argumentation der Einfahrt, also dem Vorgarten, der ist für ein DH oder RH nicht geschaffen. Am Ende ist man selbst derjenige, mit dem keiner bauen will.
Primär geht es bei dem Treffen aber nicht direkt darum, die Grundstücke zuzuteilen, sondern damit die Bauherren sich kennen lernen und schauen können, ob ein Konsens gefunden wird.
 
R

Rübe1

@ypg: ich bekomm das mit dem zitieren nicht hin, deshalb copy-paste:

Ich bin ja eh der Meinung: wenn man sich gleich schon dem Nachbarn abwenden will, hier sogar von der Argumentation der Einfahrt, also dem Vorgarten, der ist für ein DH oder RH nicht geschaffen. Am Ende ist man selbst derjenige, mit dem keiner bauen will.

Genau so isses. Na ja, mit kennenlernen meine ich schon etwas mehr als ein banales Treffen beim Bgm. Das ist ja schon fast Leistungsphase 1 und 2 übertrieben gesagt. Kann ja auf Anhieb klappen, wer weiß. Aber ich denke, das sind eher Abende die man zusammensitzt. Ich bleib dabei, das ist ein gemeinsames Planungsobjekt, wo auf den Planer eine Schiedsrichterfunktion zukommt, ob nu Architekt oder GU, egal.
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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