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MonaDPunkt
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir planen ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Der Verkäufer hat für alle Grundstücke bereits sämtliche Anschlüsse ca. 1 Meter auf das Grundstück verlegen lassen und die Straße komplett fertiggestellt. Zum Kaufvertrag des Grundstücks gibt es eine separate "Kostenübernahmeerklärung zur Abrechnung der Grundstücksanschlusskosten". Abgerechnet werden Kosten für Planung und Herstellung der Grundstückshausanschlüsse. In dem Pauschalablösebetrag sind die Kosten für die Schmutz- und Regenwassergrundstücksanschlüsse sowie die Erd- und Tiefbauarbeiten für die Wasserleitungs- und Stromgrundstücksanschlüsse enthalten.
Nun zu meiner Frage: Auf welche Kosten muss man sich einstellen, wenn der folgende Punkt Teil der Vereinbarung ist?
In dem Pauschalablösebetrag nicht enthalten, sind die Kosten für die Materiallieferung und die Verlegeleistung der Wasserleitungs- und Stromgrundstücksan-
schlüsse. Diese werden von den jeweiligen Versorgungsträgern auf eigene Kosten hergestellt und dem späteren Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. Der Grundstücksanschluss der Telekom wird ebenfalls dem späteren Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße
R.
Wir planen ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Der Verkäufer hat für alle Grundstücke bereits sämtliche Anschlüsse ca. 1 Meter auf das Grundstück verlegen lassen und die Straße komplett fertiggestellt. Zum Kaufvertrag des Grundstücks gibt es eine separate "Kostenübernahmeerklärung zur Abrechnung der Grundstücksanschlusskosten". Abgerechnet werden Kosten für Planung und Herstellung der Grundstückshausanschlüsse. In dem Pauschalablösebetrag sind die Kosten für die Schmutz- und Regenwassergrundstücksanschlüsse sowie die Erd- und Tiefbauarbeiten für die Wasserleitungs- und Stromgrundstücksanschlüsse enthalten.
Nun zu meiner Frage: Auf welche Kosten muss man sich einstellen, wenn der folgende Punkt Teil der Vereinbarung ist?
In dem Pauschalablösebetrag nicht enthalten, sind die Kosten für die Materiallieferung und die Verlegeleistung der Wasserleitungs- und Stromgrundstücksan-
schlüsse. Diese werden von den jeweiligen Versorgungsträgern auf eigene Kosten hergestellt und dem späteren Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. Der Grundstücksanschluss der Telekom wird ebenfalls dem späteren Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße
R.