Tolentino
Stimmanteile und Verbrauch sowie Nebenkostenanteile werden in meiner WEG alle nach den MEA (Miteigentumsanteil) gerechnet, die sich aber meist nach der Wohnfläche errechnen. Sondernutzungsrechte definieren keine MEA. Ich habe z.B. eine der mittelgroßen Wohnungen, da ich aber eigentlich zwei kleine Wohnungen habe, die zusammengelegt wurden, habe ich zwei Kellerabteile als Sondernutzungsrecht. Deswegen habe ich aber nicht mehr Kostenpflichten oder Stimmrechte.