N
Nattis55
Hallo zusammen,
wir überlegen uns von der Gemeinde ein Grundstück zu erwerben. Es ist aber mit folgenden Bedingungen verbunden:
Man soll spätestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss mit Bau beginnen und spätestens nach 4 Jahren fertig sein .
Bei nicht Erfüllung kann sich die Gemeinde das Grundstück dinglich sichern.
Was bedeutet das? Was ist wenn die Frist um nur wenige Monate überschritten wird und wir mit Eigenleistungen noch nicht fertig sind? Wird dann das ganze Haus abgerissen??
Das Problem bei uns ist, dass wir unsere Eigentumswohnung erst nach genau 4 Jahren ohne Spekulationssteuer verkaufen können, und da steckt unser Eigenkapital drin.
was kann man da machen?
wir überlegen uns von der Gemeinde ein Grundstück zu erwerben. Es ist aber mit folgenden Bedingungen verbunden:
Man soll spätestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss mit Bau beginnen und spätestens nach 4 Jahren fertig sein .
Bei nicht Erfüllung kann sich die Gemeinde das Grundstück dinglich sichern.
Was bedeutet das? Was ist wenn die Frist um nur wenige Monate überschritten wird und wir mit Eigenleistungen noch nicht fertig sind? Wird dann das ganze Haus abgerissen??
Das Problem bei uns ist, dass wir unsere Eigentumswohnung erst nach genau 4 Jahren ohne Spekulationssteuer verkaufen können, und da steckt unser Eigenkapital drin.
was kann man da machen?