Grundstücksgrenze bebauen

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D

DG

Das hängt davon ab, um was es geht. Bei geringfügigen Abweichungen muss man nicht das ganz große Fass aufmachen, dann wird eine Abweichung formuliert, alle Beteiligten unterschreiben und die Welt ist i.O.

Es gibt zB auch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen von den 3m Grenzabstand abzuweichen, aber man kann dazu schlecht eine generelle Aussage machen, weil das idR Einzelfallentscheidungen sind und zB geprüft wird, ob der Brandschutz noch gegeben ist oder evtl. angepasst werden muss etc. pp.

Eine generelle Befreiung von den Festsetzungen dürftest Du allerdings nicht bekommen, sonst würde das ja jeder machen. ;)

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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