Grundstücksgröße im Exposé richtig angegeben?

4,30 Stern(e) 4 Votes
K

ko21new

Hallo,

wir haben uns ein Haus gefunden, dass von einem Entwickler in ein größeres Grundstück hineingebaut wurde. Nun befinden sich 3 Häuser auf eigenen Grundstücken und eine Zufahrtsstraße zu den Häusern in dem ehemaligen Grundstück. Zur Grundstücksfläche steht im Exposé "Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 511 m²". Nun ist es uns bei der 1. Besichtigung etwas klein und eng vorgekommen. Nach der 3. Besichtigung wurde uns ein Grundbuchauszug ausgehändigt. In diesem ist das Flurstück mit dem Haus mit 455m^2 angegeben. Also glatte 56 m² (11%) weniger. Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.
Gibt es andere Beispiele wo das so gemacht wurde? Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird. Bei einer Gemeinderates im Gegensatz zu einer Privatstraße, wären dann die Grundstücke in der Siedlung kleiner, weil man hier die Verkehrsfläche sicher nicht zur Grundstücksfläche hinzuzählen kann, da sie nicht den Hauseigentümern gehört.
 
K

ko21new

Darauf angesprochen, ob das in Ordnung ist, meinte der Makler, dass bei Gemeinschaftsflächen von Reihenhäusern z.B. Garagen ähnlich verfahren wird. Aber über die Zufahrtsstraße hat keine Partei ein Sondernutzungsrecht.
 
N

nordanney

Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.
Wenn Dir 1/3 der Straße auch gehört, ist das völlig in Ordnung und üblich, so zu verfahren. Ist es eine öffentliche Straße und sie gehört Dir nicht, gehört sie auch nicht zu Deinem Grundstück.

Ändert am Ende aber auch nichts am Grundstück, was Du mit dem Haus nutzt. Das ist und bleibt nur 455qm groß. Man könnte jetzt natürlich an den Preis der Immobilie gehen und sagen, dass die 56qm zu je 250€ (?) Bodenrichtwert vom Annoncenpreis abgezogen werden müssen.
 
11ant

11ant

Um die 511 m² zu erklären wurde 1/3 der Fläche der (neu gebauten) Zufahrtsstraße zur Fläche des Flurstücks mit dem Haus hinzugerechnet. Ich halte dies für sehr ungewöhnlich.
Ich mitnichten.
Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird.
Ein voll eigenes Grundstück plus Eigentumsanteil an einer Privatstraße und eine Eigentumseinheit aus Sonder- und Gemeinschaftsnutzung in einer WEG sind aber schon ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
 
Y

ypg

Bei einer privat erschlossenen Siedlung mit 20 Parteien und einer Privatstraße kann ich mir nicht vorstellen, dass dann 1/20 der Verkehrsfläche jedem Grundstück hinzugefügt wird.
Ich kenne es nur so (ich kenne aber nicht alles), dass man Anteile an der zB Privatstraße besitzt. Und ja, das sind dann bei 20 Parteien 1/20 dieses Flurstücks. Man hat das Eigentumsgrundstück und man hat Anteile an den WEG-Flurstücken.
Und ja, man gibt immer in ca. Werten an, das sind dann aber natürliche Schwankungen von wenigen Cm in Breite oÄ, die dann einen oder zwei Qm ausmachen.
Es müsste also inseriert drin stehen: 455qm plus Anteile blablabla. Blablabla kann man aber auch im Exposé weglassen, denn das führt zu Verwirrungen.
Allerdings könnte es sich hier wohl um eine ideelle Teilung nach WEG in drei Objekte handeln? Dann kann es wohl sein, dass man so verfährt.

Preise können sie natürlich inserieren, wie es ihnen beliebt Und der Markt hergibt.
Letztendlich wirst Du mit Argumenten wegen der Qm den Preis nicht drücken können.
Ob man sich oder Du beleidigt oder getäuscht zurückzieht lässt man am besten dem Gefallen entscheiden: will man das Objekt wegen der Zahl oder weil es einem gefällt? Ich bin eh der Meinung, dass man die gefühlte Größe nicht an den Qm ausmachen kann. Dir würden wahrscheinlich auch reelle 500qm etwas klein vorkommen.
Wir haben in unserer Strasse zb das größte Grundstück, obwohl wir alle 650qm haben. Wie kommt es? Die einen haben Bungalows mit größerer Grundfläche, die anderen haben sich alle die Doppelgarage nach hinten gebaut. Kombiniert bleibt ein kleiner Garten. 15 oder 21 Meter Breite ist da schon ein Unterschied.
 
Y

ypg

Wenn der Makler allerdings von einem weitläufigen 511qm großen Garten schreibt, dann sollte er seinen Text verbessern.
 
Zuletzt aktualisiert 14.09.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 478 Themen mit insgesamt 11416 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstücksgröße im Exposé richtig angegeben?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Rechte bei einer Privatstraße mit Wendeschleife 24
2Immobilie kaufen - Wie vorgehen? Makler, Bank, Eigentümer? 15
3Bodenbelag für Dachterrasse festlegen Garten-Landschaftsbauer oder Dachdecker? 10
4Erdkabel zum Garten nochmal absichern? 18
5Lichtplanung / Gestaltung Garten 12
6Wohnungsverkauf über Makler - worauf achten? 27
7Verhandlungsstrategie mit dem Makler und dem VK 40
8Gewürzkräuter im Garten 18
9Grundstück zur Bebauung neben Bestand - "Einfamilienhaus in Omas Garten" 23
10Welchen Garten-Landschaftsbauer nehmen? Mehrwert? 17
11Garten an Hanglage sinnvoll gestalten 57
12Hausanschlusssäule im Garten vs. Hausanschluss direkt im Hauswirtschaftsraum 35
13Geht das? Zuwegung komplett durch den Garten. Beispiele gesucht 27
14Grundstück und Makler 16
15Privatstraße - was kommt da auf einen zu? 16
16Fluchtweg Nachbar über Privatstraße 21
17Zahlungsplan (Makler- und Bauträgerverordnung) und Zahlungsplan des Bauträgers 10
18ETW in 2 Familienhaus ohne Rücklagen und Privatstraße sinnvoll? 14
19Zum erschließen des Grundstückes wird eine Privatstraße gebraucht 16
20Makler nimmt zur Finanzierung nicht klar Stellung. Wie verhalten? 42

Oben