Grundstücksgröße im Exposé richtig angegeben?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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K

ko21new

Ich mitnichten.

Ein voll eigenes Grundstück plus Eigentumsanteil an einer Privatstraße und eine Eigentumseinheit aus Sonder- und Gemeinschaftsnutzung in einer WEG sind aber schon ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
Es ist doch eigentlich nur die Zahl der betroffenen 20 statt 3 oder 2. Eine Privatstraße bringt mehr Verpflichtungen als Nutzen. Bei einer öffentlichen Straße ist die Gemeinde für den Straßenunterhalt (auch Räumen und Streuen) verantwortlich. Bei einer gemeinsam genutzten Privatstraße sind es die Parteien, aber eine Partei kann über diese Zufahrt auch nich verfügen, weil das Wegerecht eingehalten werden muss.
Wenn man jetzt aber im Exposé die qm anteilig hinzurechnet, muss man als Interessent immer nachfragen, ob es ein öffentliches Baugebiet ist oder ein privates, weil der Private die Grundstücksflächen einfach größer erscheinen lassen kann, als sie sind. Er kann ja die Erschließungsstraße anteilig hinzurechnen.
 
11ant

11ant

Fakt ist, das Gesamtangebot hat seinen Preis, und wenn der marktfähig ist, dann braucht man auch nicht von Ermäßigung zu träumen. Auch nicht über den Mimimi-Hinweis auf die Preisangabeverordnung, daß Fleisch nach Kilo und Obst nach hundert Gramm zu bepreisen sei. Der Preis ist und bleibt in Toto "X". Welchen Vorteil sähest Du darin, "455/511 X + 46/511 X" auf dem Kassenbon einzeln ausgewiesen zu bekommen ?
 
11ant

11ant

weil der Private die Grundstücksflächen einfach größer erscheinen lassen kann, als sie sind. Er kann ja die Erschließungsstraße anteilig hinzurechnen.
P.S.: sei froh, daß das Grundstück privat entwickelt wurde und die Stichstraße ökonomisch geplant wurde. Die Gemeinde hätte bei der Grundstücksentwicklung im Umlegungsverfahren pauschal 20% für die öffentlichen Flächen verballert. Dann gäbe es jetzt einen Hubschrauberlandeplatz zum Wenden des Müllautos, und Besucherparkplätze zum Abstellen wildfremder Wohnmobile.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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