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ko21new
Es ist doch eigentlich nur die Zahl der betroffenen 20 statt 3 oder 2. Eine Privatstraße bringt mehr Verpflichtungen als Nutzen. Bei einer öffentlichen Straße ist die Gemeinde für den Straßenunterhalt (auch Räumen und Streuen) verantwortlich. Bei einer gemeinsam genutzten Privatstraße sind es die Parteien, aber eine Partei kann über diese Zufahrt auch nich verfügen, weil das Wegerecht eingehalten werden muss.Ich mitnichten.
Ein voll eigenes Grundstück plus Eigentumsanteil an einer Privatstraße und eine Eigentumseinheit aus Sonder- und Gemeinschaftsnutzung in einer WEG sind aber schon ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
Wenn man jetzt aber im Exposé die qm anteilig hinzurechnet, muss man als Interessent immer nachfragen, ob es ein öffentliches Baugebiet ist oder ein privates, weil der Private die Grundstücksflächen einfach größer erscheinen lassen kann, als sie sind. Er kann ja die Erschließungsstraße anteilig hinzurechnen.