N
nurpo
Hallo,
wir haben unser Grundstück als GbR gekauft. Dazu wurde im Vertrag einfach der Zusatz hinter unsere Namens "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" hinzugefügt. Das ist auch alles ok so. Es existiert also kein Gesellschaftsvertrag, demnach gelten einfach die Regelungen des Baugesetzbuch. Wir wollen jetzt nachträglich einen schriftlichen Vertrag schließen und einige Dinge (Erbe, Anteile, Trennung, usw.) regeln.
Meine Frage: Müssen wir diesen Vertrag notariell beglaubigen lassen? § 311b Baugesetzbuch sollte ja durch den Kaufvertrag in dem wir als GbR stehen erledigt sein? Also müsste meiner Meinung nach ein unbeglaubigter Vertrag ausreichend sein. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus damit?
wir haben unser Grundstück als GbR gekauft. Dazu wurde im Vertrag einfach der Zusatz hinter unsere Namens "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" hinzugefügt. Das ist auch alles ok so. Es existiert also kein Gesellschaftsvertrag, demnach gelten einfach die Regelungen des Baugesetzbuch. Wir wollen jetzt nachträglich einen schriftlichen Vertrag schließen und einige Dinge (Erbe, Anteile, Trennung, usw.) regeln.
Meine Frage: Müssen wir diesen Vertrag notariell beglaubigen lassen? § 311b Baugesetzbuch sollte ja durch den Kaufvertrag in dem wir als GbR stehen erledigt sein? Also müsste meiner Meinung nach ein unbeglaubigter Vertrag ausreichend sein. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus damit?