Grundstückskauf als GbR - Gesellschaftsvertrag

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N

nurpo

Hallo,

wir haben unser Grundstück als GbR gekauft. Dazu wurde im Vertrag einfach der Zusatz hinter unsere Namens "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" hinzugefügt. Das ist auch alles ok so. Es existiert also kein Gesellschaftsvertrag, demnach gelten einfach die Regelungen des Baugesetzbuch. Wir wollen jetzt nachträglich einen schriftlichen Vertrag schließen und einige Dinge (Erbe, Anteile, Trennung, usw.) regeln.

Meine Frage: Müssen wir diesen Vertrag notariell beglaubigen lassen? § 311b Baugesetzbuch sollte ja durch den Kaufvertrag in dem wir als GbR stehen erledigt sein? Also müsste meiner Meinung nach ein unbeglaubigter Vertrag ausreichend sein. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus damit?
 
L

laemat

Da ihr einen Regelung für einen wahrscheinlich nicht unerheblichen Immobilienwert treffen wollt, würde ich mindestens einen Fachanwalt zu Rate ziehen, das Forum reicht auf keinen Fall.
 
N

nurpo

Es geht mir ja vorerst nur um die Frage, ob ein solcher Vertrag notariell beglaubigt sein muss oder nicht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

hier darf keine Rechtsberatung betrieben werden, dies obliegt in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen!

wir haben unser Grundstück als GbR gekauft ... Wir wollen jetzt nachträglich einen schriftlichen Vertrag schließen und einige Dinge (Erbe, Anteile, Trennung, usw.) regeln.

Meine Frage: Müssen wir diesen Vertrag notariell beglaubigen lassen?
Für den Abschluss des Gesellschaftervertrages ist keine Form vorgeschrieben; noch nicht mal ein Vertrag erforderlich, wie Du beim Grundstückskauf erlebt hast.

Ich frage mich gerade, ob Dir die Konsequenzen einer GbR - gerade im worst case - wirklich bewußt sind? Nimm etwas Geld in die Hand und konsultiere einen RA Deines Vertrauens und kläre mit diesem, was in einen Gesellschaftervertrag gehört und was besser vermittels einer anderen Vertragsform verbindlich geregelt werden sollte.

Nicht selten erweist sich sparen am falschen Ende als - "überraschenderweise" - ziemlich teuer

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Erbverträge obliegen der Beurkundung durch einen Notar, Testamente nicht.
Privatverträge kann man auch ohne, aber Gesellschaftsverträge, glaube ich, wiederum durch Notar.

Wie es sich bei einer GbR verhält, das entzieht sich meiner Kenntnis, dennoch gilt ja bei einer Gründung einer GbR sogar nur der mündliche Vertrag.
 
N

nurpo

Dazu möchte ich erst mal sagen, dass ich natürlich hier im Forum keine Rechtsberatung erwarte.

Danke für eure Antworten.

@Bauexperte welche Konsequenzen meinst du genau? Also mir sind schon ein paar Nachteile bewusst, aber nichts was wirklich "schlimm" ist. Daher meine Nachfrage .. nicht das ich etwas übersehen habe..

Ein wirklich kompliziertes Thema, wo ich wohl nicht an der Beratung durch einen RA sparen werde. Nur die ~1500 Euro für die Beurkundung des Notars würde ich nach Möglichkeit schon sparen wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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