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nordanney
Mal schauen, was das FA zur Grundsteuerthematik sagt, da Du ja nicht frei in Deiner Wahl bist...Danke für eure bisherigen Antworten. Grunderwerbsteuer fällt wohl nur auf das Grundstück an, da der Kauf ja nicht an einen Bauträger gebunden ist, sondern nur an den Architekten.
Es sollten ursprünglich Reihenhäuser entstehen. Nach 2 Jahren Verhandlung konnte wohl der Kompromiss mit dem Architekten gefunden werden. Würde ich auch einleuchtend finden, wenn man sich nicht raus kaufen könnte. So scheint es ja doch nicht zwingend vorgeschrieben zu sein.
Den zweiten Teil Deines Posts verstehe ich allerdings nicht.