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lisa-kessler
Danke für den HinweisDazu wurdest Du doch in Deinem anderen Thread schon beraten, wann da was anderes als ein pauschales 50/50 sinnvoll sei.
Danke für den HinweisDazu wurdest Du doch in Deinem anderen Thread schon beraten, wann da was anderes als ein pauschales 50/50 sinnvoll sei.
Danke, ja. Es gibt tatsächlich eine Bebauungspflicht innerhalb drei Jahre. Denke das ist aber ok.Exakt, dass ist kein Problem!
Bei allem Anderen dürfte hier gelten, dass ihr wahrscheinlich einen "Standardvertrag" bekommt und diesen entweder so unterschreibt, oder die Gemeinde das Geschäft mit wem Anderem macht. Allerdings sind das auch im Normalen Verträge, die keine großen Probleme enthalten. Ggf. kann ein Bauzwang innerhalb von x-Jahren oder so enthalten sein, aber große Fallstricke sind bei Kauf von der Gemeinde eher unwahrscheinlich.
Dennoch gilt: Vertrag vor Unterschrift aufmerksam durchlesen.
Danke, das hilft mirDie Gemeinde will erkennen, was sind das für Freaks, die hier bauen wollen; welchen Ortsbezug haben die; tendieren die eher zum Kiesgarten oder zur Hanfplantage. Ob Ihr nachher 50/50 oder 43/57 im Grundbuch steht, wird denen komplett egal sein - ob verheiratet eventuell inoffiziell nicht, aber diskriminiert werden dürftet Ihr dafür nicht (und auch als Ausländer nur insoweit, wie das Eingeborenen-Zusatzpunkte naturgemäß ausschließt). Ihr gebt jetzt jedenfalls noch keine verbindliche Erklärung ab, wie die Grundstücksanteile eingetragen werden sollen.