Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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Wolkensieben

Wolkensieben

Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen
Lieber Wilder Süden, habe nicht Dich gemeint, wollte es für den TE nochmal darstellen, weil viele nicht wissen, was ein Bauträger eigentlich ist. Du hast natürlich Recht, habe jetzt erst gelesen, dass es vielleicht missverständlich rüberkommt.
 
11ant

11ant

WilderSueden

WilderSueden

Es gibt auch private Erschließung mit Übergabe an die Gemeinde nach Fertigstellung.
Wenn die Gemeinde Lust darauf hat für eine Straße zu sorgen die sie nicht bauen wollte...
Es ist natürlich nicht auszuschließen dass die Gemeinde sich durch solche Konstruktionen das Geld für die Erschließung spart (knappe Kassen sind ja üblich) aber noch mehr Geld spart man sich wenn die Gemeinde gar nicht zuständig ist sondern die privaten Eigentümer

Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Tabu nicht, aber es gehört zu den Dingen die man eigentlich vermeiden will. Außer man wollte schon immer einen Quad mit Räumschaufel kaufen und sich von den Nachbarn dafür bezahlen lassen ;)
In der Regel kaufen aber Leute was mit Privaterschließung weil sie entweder keine Ahnung haben oder aufgrund der knappen Grundstücke nicht viel Alternativen.

@Wolkensieben
Kein Problem. Finde auch die Vergabebedingungen bei euch sehr vorbildlich, insbesondere dass auch das Haus bereits finanziert sein muss.
 
H

HeißerWai

Tabu nicht, aber es gehört zu den Dingen die man eigentlich vermeiden will. Außer man wollte schon immer einen Quad mit Räumschaufel kaufen und sich von den Nachbarn dafür bezahlen lassen ;)
In der Regel kaufen aber Leute was mit Privaterschließung weil sie entweder keine Ahnung haben oder aufgrund der knappen Grundstücke nicht viel Alternativen.
Ja, erschlossene Grundstücke kosten hier leider meist so viel, dass man am Ende noch eine Hundehütte daraufstellen kann o_O. Wenn es am Ende nur ums Quad fahren geht habe ich damit kein Problem;)

Hier liegt wohl der stinkende Hund begraben. Sollte mich wundern, wenn die nicht einen Vertrag miteinander haben. Und dann ist es ein Koppelgeschäft.
Irgendeine Idee, wie ich mich da absichern könnte? Bekommt das Finanzamt solche Absprachen überhaupt mit oder kommt es am Ende auf das an, was im Notarvertrag steht?

Das mag schon sein, daß im Gesellschaftsvertrag der GbR ihr Zweck nur auf die Grundstücksentwicklung bezogen wird und sogar festgehalten wird, daß die Gesellschaft sich mit dem Vollzug der Grundstücksteilung auflöst (wer soll dann eigentlich als Liquidator fungieren ?). Aber so lange die GbR besteht, wird in Deiner Schufa / Crefo etcetera der Hinweis auftauchen, daß Du Gesellschafter dieser GbR bist (und ob einer Deiner GbR-Buddies im Schuldnerverzeichnis bekannt ist). Darauf einen Dujardin.
Wie gesagt, ich gehe davon aus (und werde das nochmal abklären), dass die GbR wirklich nur kurze Zeit besteht. Und zumindest zum Kaufzeitpunkt müssen ja alle Käufer eine Finanzierungsbestätigung nachweisen?
Klar, könnte alles einfacher sein, aber wie oben geschrieben ist es hier in der Region leider nicht so, dass man einfach das nächste Grundstück nehmen könnte...
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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