K
KSchmidtke
Achtung: Vereinbarung einer Option gilt als VERKAUF im Sinne der Spekulationssteuer. Das haben auch schon andere versucht und sind auf die Nase gefallen. Wenn es so einfach wäre, dann wäre Spekulationssteuer nie ein Problem.
Auf Wunsch gern einfach melden, dann sende ich gern auch ein paar Urteile zu.
Grüße,
Kerstin
Auf Wunsch gern einfach melden, dann sende ich gern auch ein paar Urteile zu.
Grüße,
Kerstin