Grundstückskauf von der Gemeinde, Grundbucheintrag
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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundstückskauf von der Gemeinde, Grundbucheintrag >> Zum 1. Beitrag <<
Weil der Verkäufer noch immer sein Grundstück belastet. Noch gehört es nicht dem Käufer. Städte und Gemeinden sind da oftmals etwas pingelig und gestatten nur Grundschulden in Höhe des Kaufpreises.
Das hat der Notar gesagt, die Bürgermeisterin saß daneben. Wir sind mit der Bürgermeisterin zum Amt gefahren und die Mitarbeiterin meinte, dass die Leute die vor uns ein Grundstück gekauft haben, das gleiche Problem hatten. Da hat die Bank mitgespielt.