Ab der Grundbucheintragung.
Besitzer kannst Du aber schon früher werden, wenn ihr Euch über einen früheren Übergabetermin einigt.
Rechtlich kann aber durchaus noch ein Dritter Ansprüche auf Gegenstände auf dem Grundstück haben, da ist aber Deine Frage zu ungenau. Wenn der Traktor vom Bauer Kalle noch drausteht, hast Du den nicht erworben.
Selbst der Verkäufer kann noch Ansprüche auf seine Gegenstände haben. Ist aber eine andere Frage als die nach dem Eigentum des Grundstücks.