Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten!
O.k., es geht eigentlich nur um einen Elternteil oder Geschwister, welche die Supper versalzen würden. Geschwister sind jedoch ausgeschlossen.
"Nicht beim Pflichtteil berücksichtigt werden Geschwister,[...]"
"Eltern haben ebenfalls lediglich einen eingeschränkten Anspruch. Sie sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine Kinder und keinen Ehe- oder Lebenspartner mehr hat."
q: leicht zu googeln über den obigen Text (advocado)
Im Pflichtteilsrechner steht, egal ob beide Elternteile noch leben oder nur eines - 25% Anspruch:
q: leicht zu googeln über den obigen Text (advocado) oder per 2.3 Pflichtteilsrechner
Heißt das, jedes Elternteil erhält 25%? Und wenn das Grundstück mit 100.000€ bewertet wird, und die Hälfte ja der verstorbenen Person gehört, dann erhält je ein Elternteil 12.500€. Oder erhalten dann die Elternteile Teile vom Grundstück? Oder ist eine Auszahlung vom Mitgrundstückseigentümer immer möglich?
@Also wenn der eine im Koma liegt, dann soll der andere das Grundstück verwalten/nutzen können. Und nicht die Familie oder sowas des jeweils anderen.
Rechtlich durch Vollmachten absichern. Das geht.
Das wäre dann per Patientenverfügung möglich? Oder auch einfach ein Ausdruck, wo man das erklärt und dann unterschreibt mit Datum?
@Außer, wenn einer in finanzielle Not gerät und Sozialleistungen empfangen möchte, dann müsste er es ja durchs Amt zwangversteigert bekommen.
Das Amt führt keine Zwangsversteigerung durch! Außerdem muss Eigentum (Grundstück mit Haus) nicht zwingend verkauft werden. Kommt das Amt sogar manchmal günstiger, als wenn es Dir die Miete finanzieren muss.
Was ich nich gesagt hatte, es handelt sich um ein Baugrundstück. Doch das bestehende alte Haus soll aberissen werden. Es soll nur als Garten genutzt werden, das Grundstück. Dann müsste das Grundstück verkauft werden? Bzw. die Hälfte des Wertes müsste dann der Nichtimkomaliegende dem Sozialamt zahlen. Oder ist es überlicher, dass man dem Imkomaliegendem seine Hälfte abkauft vom Grundstück und er so das Geld dann der Sozialkasse überweist. Dazu setzen wir uns dann am besten Gegenseitig in einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht ein. Dann kann der jewils Nichtimkomaliegende selbst Käufer sein und Verkäufer(wegen Vorsorgevollmacht) - zu Gunsten des Imkomaligenden.
Auch ein Problem ist der Erbfall. Das Grundstück ist Vermögen und wird vererbt. Will man das nicht, muss so etwas in ein gegenseitiges Testament, mit möglichem Auszahlungsanspruch des Wertes gegenüber den Erben.
Ihr solltet zumindest fragen, warum ein solches Konstrukt unbedingt sein muss. Viele Wege führen nach Rom, wenn man weiß, was euer eigentliches Ziel ist.
"Auszahlungsanspruch des Wertes gegenüber den Erben". Ist damit der eingetragene Erbe(also jeweils wir gegenseitig) gemeint? Oder die Pflichtteilserben(also die jeweiligen Eltern; Kinder gibt es keine von uns).
Also das Ziel ist folgendes:
1. Wir wollen ein Baugrundstück zusammen kaufen(das bestehdene Haus soll abgerissen werden), welches wir als Garten nutzen wollen.
2. Möglichst sollen bei Koma, Tod, etc. nur wir gegenseitig das Grundstück an uns vererben. Und nichts an Dritte zahlen müssen.
Heirat kommt eher nicht in Frage. Da gibt es ja wieder zig Abhängigkeiten in anderen Bereichen. Wobei wir nicht verwand sind, also Heirat grunstäzlich ja erlaubt wäre.
Wir haben unsere Wohnung als GbR gekauft. Es wird ein GbR Vertrag aufgesetzt, welcher viele Dinge regeln kann.
z.B. Verkaufsrecht für eine Person bei Trennung oder auch bei Tod.
Ist es denn legal einfach so eine Gbr zu gründen? Oder ist das dann eine Scheinfirma? Dauer das nicht auch wieder Wochen oder Monate? Muss man dann Gewerbesteuer zahlen? Oder sonst irgendwas? Bilanzen vorlegen oder so etwas? Wird das Grundstück dann anders besteuert? Was meinst du mit "B. Verkaufsrecht für eine Person bei Trennung oder auch bei Tod." Wenn also die eine Person stirbt, dann darf die andere Person die andere idielle Hälfte des Grundstücks kaufen? Das wäre doch beim Pflichtteil auch so. Man vererbt sich gegenseitig die andere Hälfte. Aber den Pflichtteil müsste man zahlen. grunderwerbsteuer darf man dann auch nochmal zahlen, fällt mir gerade auf. Supi ;)
Da sehe ich also noch keinen Unterschied von Vererben zu GbR.
Wäre folgendes eine Option? Man trägt nur einen Grundstückskäufer ein. Und dessen Eltern unterschreiben einen Pflichtteilsverzicht. Im Grunde geht es nämlich nur um die Eltern des anderen, welche einen Strich durch die Rechnung machen würden. Oder sind da auch wieder versteckte Fallstricke?