Nein, eigentlich ganz anders. Machen wir den Fall mal einfacher: Eine Immobilie gehört 2 Personen, es gibt nur 1 Erben. Entweder tritt nun gesetzliche Erbfolge in Kraft und der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers, erhält also den Miteigentumsanteil übertragen und ist fortan selbst Eigentümer. Oder es gibt ein Testament, nach dem das Eigentum an der Immobilie dem zweiten Eigentümer vermacht wird. Damit erhält dieser den Miteigentumsanteil und ist Alleineigentümer. Der eigentliche, gesetzliche Erbe hat nun einen Pflichtteilsanspruch. Er kann von dem testamentarischen Erbe die Hälfte dessen einfordern, was ihm eigentlich nach dem Gesetz zugestanden hätte. Aber dieser Anspruch bezieht sich nicht auf das Eigentum, sondern nur auf einen Wertersatz. Er kann also Geld verlangen, nicht aber das Eigentum an der Immobilie, auch nicht eine Hälfte des Miteigentumanteils. Dieser Zahlungsanspruch kann aber z.B. dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss, wenn der Pflichtteilsanspruch nicht aus sonstigem Vermögen bedient werden kann.
Du versuchst dich hier an verzwickten Konstellationen und dir fehlen maßgebliche Kenntnisse. Deshalb beherzige bitte den Rat und lasse dich professionell beraten, welche Lösungen es gibt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Alles andere hier im Forum ist Murks.