B
Bauexperte
Guten Abend,
Liebe Grüsse, Bauexperte
Nein, weshalb auch? Schließlich ist es Dein Wunsch, später zu bauen und nicht die Vorgabe des Verkäufers ;)Was passiert dann mit der bereits gezahlten grunderwerbsteuer, sowie Notar- und Grundbuch-Gebühren? Bekommt man die dann auch wieder?
Ist er, sofern vertraglich vereinbart.Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, das ein Rückkauf so ohne weiteres rechtlich möglich ist...
Liebe Grüsse, Bauexperte