Grundstücksplanung für Einfamilienhaus: 1000 m² mit Aussicht auf dem Land

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C

Cranezilla

Hallo,

wir wollen auf einem aktuell noch im Außenbereich befindlichen 1000 m² Grundstück bauen. Die letzten 3 Jahre haben wir mit der Gemeinde und dem Landwirtschaftsamt alles abgeklärt, sodass wir nun endlich die Einbeziehungssatzung beauftragen können, damit das Grundstück zum Innenbereich wird. Das Planungsbüro braucht einen groben Plan unseres Vorhabens, um eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellen zu können. Wie grob es genau sein darf, müssen wir noch im Detail abklären, aber es ist keine Architektenplanung notwendig. Es gibt keinen Bebauungsplan.

Das Grundstück befindet sich in einem kleinen Weiler mit unverbauter Aussicht nach Westen und Norden. Im Osten, auf der anderen Seite der Straße, befindet sich ein Wohnhaus. Im Süden befindet sich ein 12 Meter hohes Landwirtschaftsgebäude meines Schwiegervaters. Wir rechnen also mit großem Schattenwurf im Winter. Das Grundstück fällt nach Nord-West-Richtung ab. Der genaue Höhenunterschied liegt mir leider nicht vor.

Wir wollen ein Einfamilienhaus (Satteldach, ohne Keller) mit ca. 170 m² und eine mit Werkstatt bauen.

Details zum Plan:
  • Wir wollen keinen großen Hof, da es verschwendete Fläche wäre und wir nah zur Straße bauen sollten
  • Ausrichtung des Hauses parallel zum südlichen Gebäude sieht optisch besser aus als Ost-West-Ausrichtung
  • Garage im Norden, damit das Haus relativ mittig auf dem Grundstück steht (Grundstück läuft von Norden spitz zu)
  • Separate Garage mit Durchgang/Blick vom Hof in den Garten
  • Wohnräume und damit auch die Terrasse im Südwesten
  • Überdachung zwischen Garage und Haus ist geplant, aber nicht eingezeichnet
  • Längsseite des Hauses Richtung Westen, um mehr Räume mit Ausblick zu haben (die Hausgröße von 10 x 12 Meter wurde einfach als Mittel gewählt)
  • Zusätzliche Bäume und Pflanzen sind natürlich geplant
  • In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden wir noch Puffer einplanen, damit wir später bei der eigentlichen Planung mehr Spielraum haben.
Fragen:
  • Passt Hausausrichtung für Photovoltaikanlage auf dem Dach?
  • Reichen 3 Meter Abstand vom Haus zur Grundstücksgrenze? (BaWü)
Grundstück_Haus.png

Habt ihr sonstige Verbesserungen oder Anmerkungen? Falls ihr zusätzliche Details braucht, gebt Bescheid.

Danke!
 

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Y

ypg

Ich finde zwar, dass ein Hof keine verschwendete Fläche ist, nur man diese Fläche halt anders nutzt als Garten, nämlich als Hof zum entspannten Parken und Spielen, ist es klug, dass ihr das Haus nach vorn zieht, damit ihr die Südseite frei bekommt. Denn dann ist das Bestandsgebäude im SW von dem neuen Haus. Allerdings würde ich wohl für die Photovoltaikanlage auf dem Dach das Haus drehen, sodass das Dach auch die Südsonne inkl. der Ostsonne abbekommt. Die Ausrichtung nach Westen halte ich nicht für sinnvoll.
Wollt ihr wegen des Hanges mit Keller bauen?
 
B

Buchsbaum

Solange du keine schriftliche und unwiderrufliche Baugenehmigung für dein Vorhaben hast, erübrigen sich alle Planungen dazu.
Du wärst nicht der erste, dessen Traum vom Haus im Außenbereich geplatzt ist.

So ganz in Sack und Tüten scheint ja das Vorhaben noch nicht zu sein. Aber diese Erfahrung mit der deutschen Bürokratie wirst du sicherlich auch noch machen.

Niemand hat ein Interesse daran, dass du dir in Zeiten größter Wohnungsnot mal so eben ein Häuschen in den Außenbereich setzt.
 
S

Sunshine387

Wenn ein Planungsbüro auf Wunsch der Gemeinde und des Bauherren eine Einbeziehungssatzung erstellen will scheint das gemeindliche Einvernehmen ja schon grundsätzlich vorhanden. Deswegen würde ich mir darum keine Sorgen machen. Ich denken, den Plan den du oben gezeichnet hast ist schon volkommen ausreichend für die Planer um Größe des Hauses und Positionierung erkennen zu können.
 
K a t j a

K a t j a

Die Terrasse über Eck wäre jetzt so wie eingezeichnet m.E. Quark aber sonst kein verkehrter Plan. Wo soll die Werkstatt hin? Noch mit ins Haus?
 
11ant

11ant

wir wollen auf einem aktuell noch im Außenbereich befindlichen 1000 m² Grundstück bauen. Die letzten 3 Jahre haben wir mit der Gemeinde und dem Landwirtschaftsamt alles abgeklärt, sodass wir nun endlich die Einbeziehungssatzung beauftragen können, damit das Grundstück zum Innenbereich wird. Das Planungsbüro braucht einen groben Plan unseres Vorhabens, um eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellen zu können. Wie grob es genau sein darf, müssen wir noch im Detail abklären, aber es ist keine Architektenplanung notwendig. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Aus meiner Sicht ist hier gefordert, was man auch bei einer Bauvoranfrage einreichen würde: also die Bilder "Grundstück", "Grundstück Haus", "Grundstück Haus Übersicht" und "Weiler". An sechs Punkten würde ich dabei Höhenangaben einzeichnen: an den vier Ecken des Daches und am First vorne und hinten, jeweils zweifach, d.h. an jedem dieser Punkte die Höhe des Gebäudes und des Ursprungsgeländes angeben. Es stehen ja schon relativ neue Einfamilienhäuser in der Nachbarschaft, diese würde ich als Referenzen hinzufügen. Ihr wollt ja im Prinzip ein Grundstück vom Status §35 in den Status §34 überführen, und im Zielzustand wäre das Einfügungsgebot gültig.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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