Ja, es gibt natürlich einen Lageplan und einen Bebauungsplan
Ja wo sind sie denn?
Bedeutet dies, dass wenn ein Grundstück nach Bebauungsplan ein GE ist, man es nicht einfach so an ein Grundstück im Mischgebiet angliedern kann?
Nein. Das bedeutet, dass der Zweck des Bebauungsplanes, bebaubare Grundstücke bereitzustellen, mit der Erschaffung eines nicht erschlossenen Minigrundstücks zumindest teilweise nicht mehr erfüllt ist. Wenn dort also eine überbaubare Fläche der baulichen Nutzung GE festgesetzt ist, widerspräche die Teilung wahrscheinlich dieser Festsetzung. Solange der Bebauungsplan aber geheim ist, bleibt es bei der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Wäre dann die von 11ant vorgeschlagene Variante des Kaufes als Einzelgrundstück möglich?
Nein, weil die Teilung schon gesetzeswidrig wäre.
Oder ist es Interpretationssache und es kann mir nur die Gemeinde eine Auskunft geben?
Wenn Du hier keine Auskunft gibst, ist hier auch keine Hilfe möglich.