Grundstücksteilung / Bebauung - Was ist möglich?

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H

HausbauProjekt

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Wie kann man dieses Grundstück vernünftig aufteilen? Das Flurstück 734 soll für zwei Parteien aufgeteilt werden. Das Haus würde abgerissen werden, da die Bausubstanz nicht mehr zum renovieren passt.

Flurstück:
1715179962768.png


Die schraffierte Stelle ist eine Baulast. Hier darf nicht gebaut werden auf Grund des Hauses vom Flurstück 212.
Eine Hinterhofbebauung wurde von der Stadt abgelehnt.

Somit erscheint nur noch eine Art Doppelhausbebauung möglich.
grundstuecksteilung-bebauung-was-ist-moeglich-661980-1.png


Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Wir möchten gerne ein Einzelhaus bzw nur eine Angrenzung an das Haus vom Flurstück 733. Ist dies möglich?

Ich hoffe ich habe mich vernünftig ausgedrückt, sonst sagt gerne Bescheid.
 
H

hanghaus2023

Gibt es eine Stellplatzsatzung der Gemeinde? Oft werden pro Wohneinheit 2 Stellplätze gefordert. Was mMn auch meist notwendig ist.

Wie sehen denn die Gebäude der Umgebung aus? Wie viele Etagen welche Höhe? Ein Luftbild hilft um die Umgebung zu bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

ypg

Wir möchten gerne ein Einzelhaus bzw nur eine Angrenzung an das Haus vom Flurstück 733. Ist dies möglich?
Natürlich ist das möglich. Eine Angrenzung war es ja vorher auch schon.
Die Frage ist, ob es als Doppelhaus gilt.
Somit erscheint nur noch eine Art Doppelhausbebauung möglich.
Man sieht, dass es sich dann um ein Reihenhaus handelt, Doppelhaus war es vorher.
Ob das erlaubt ist? Dafür müsste man eine Bauvoranfrage stellen. Ein Anbau plus ein separates Einfamilienhaus wird knapp.

Ein 2-Familienhaus, welches so aussieht wie ein DH ist sicherlich möglich. Allerdings sehe ich eher eine ideelle Aufteilung auf eben einem Grundstück, da es sich ja um ein Zweifamilienhaus handelt.
Da kann man die Garagen als Verbindung der Häuser oder die Restfläche planrechts als Stellplätze nehmen.
Insgesamt ist vieles möglich.
 
H

HausbauProjekt

Natürlich ist das möglich. Eine Angrenzung war es ja vorher auch schon.
Die Frage ist, ob es als Doppelhaus gilt.

Man sieht, dass es sich dann um ein Reihenhaus handelt, Doppelhaus war es vorher.
Ob das erlaubt ist? Dafür müsste man eine Bauvoranfrage stellen. Ein Anbau plus ein separates Einfamilienhaus wird knapp.

Ein 2-Familienhaus, welches so aussieht wie ein DH ist sicherlich möglich. Allerdings sehe ich eher eine ideelle Aufteilung auf eben einem Grundstück, da es sich ja um ein Zweifamilienhaus handelt.
Da kann man die Garagen als Verbindung der Häuser oder die Restfläche planrechts als Stellplätze nehmen.
Insgesamt ist vieles möglich.
Ich glaube da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Das Grundstück wird vermutlich meiner Cousine und mir gehören. Kann man es dann teilen und separat bebauen oder ist das dann zu eng? Die "Reihenhaus"-Lösung möchte ich eigentlich nicht.
 
Y

ypg

Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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