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Escroda
Kein Problem. Könnte durch Baulast gesichert werden.Abgesehen davon würde mich interessieren (kenne mich nicht aus!), wie das dann mit Abstandsflächen seines Hauses ausschaut, die evtl. auf dem gemeinsamen Flurstück liegen?
Kein Problem. Könnte durch Grundbucheintragung festgezurrt werden.Und was würde eigentlich passieren, wenn der Nachbar mal verkauft und der Käufer die Zufahrt nicht mitkaufen will- kann man den neuen dazu zwingen inkl. Übernahme von Unterhaltspflichten?
Aber alles, was Du in #2 geschrieben hast, sehe ich genauso. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, sollte man keine gemeinsame Zufahrt herstellen. Hier ist es IMHO sogar völlig unangebracht, da das Grundstück dann dreiseitig von Verkehrsflächen umgeben ist.
Du schreibst, dass die Parzellierung noch nicht stattgefunden hat. Vorausgesetzt der Nachbar möchte mehr Grundstück, könnte man es ja anders aufteilen:Da hast du durchaus recht, bis auf, dass wir es dann eben nicht benutzen dürften, gibt es für sie recht wenig Vorteile.
Die Vermessungskosten fallen dann auch etwas geringer aus.