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Escroda
Ja, aber doch nur sein Gewerk betreffend. Der wird ja nicht einen Grundbuchauszug anfordern, um zu überprüfen, ob die Abstandsflächenüberschreitung vielleicht beim Nachbarn gesichert ist.Der Bezirkskehrmeister nimmt Feuerstätten nach §73 BayBO ab.
Wenn Du jetzt kleckerweise mit immer neuen Fakten um die Ecke kommst, kann Dir niemand brauchbare Tipps geben. Die gesamte Flurstückshistorie aufzubröseln überlasse ich deinem Fachanwalt für Baurecht.Die Nebengebäude 2a und 2b sind seit 1961/62 Grenzbebauung (Aufstellort der Heizung)
Nein, aber nach deinen bisherigen Schilderungen durch die Umnutzung.Durch die Grundstücksteilung ist es hier zu keinem Verlust des Bestandsschutzes gekommen.
Ich denke, zu diesem Zeitpunkt war es noch ein Flurstück.Eigentümer A baut sein Wohneigentum um und braucht dazu eine Genehmigung. Diese bekommt A nur wenn er Eigentümer B fragt ob er dafür was von seinem Wohneigentum abreisst.
Ich denke, dass ist im Bauantrag zur Nutzungsänderung dargestellt.Das vereinbart man dann mündlich
Welche Widersprüche?Widersprüche verstreichen
Sag' ich doch. Die Teilung hat die baurechtswidrigen Umstände verschlimmert.Mit 1,5m Abstand zur heutigen Grenze wäre das Nebengebäude nicht durchs Abstandsflächenrecht gesichert
Den hat es ja schon durch die Umnutzung des Nachbargebäudes verloren.Dazu würde das Gebäude durch diese Zwangsmaßnahme seinen Bestandschutz verlieren
Weil es Auflage der Genehmigung für die Nutzungsänderung war.Warum soll der Bestand beseitigt werden?
Ja, aber ohne Grenze. Oder doch? Ach ja, die Flurstückshistorie. Sorry, Faktenlage zu kompliziert für ein Forum. Oder für mich. Obwohl, Yvonne ist schon in #6 ausgestiegen.Ich benötige aber keine Garage sondern ein Nebengebäude und dies steht dort bereits seit 1941.
Du willst 18m, erlaubt sind 9m. Du willst Abweichungen, wegen der Rechtsverstöße der Voreigentümer?isolierten Abweichungen von Abstandsflächen und Maß der Grenzbebauung über 15m.
Viel Erfolg!
Vielleicht verstehe ich die Sachlage einfach nicht. Diskutiere dein Vorhaben doch mit der Genehmigungsbehörde und lass' das Forum am Ergebnis teilhaben. Vielleicht am Ende mit Fotos von einem wunderschönen Neubau.