Grundstücksteilung Grenzbebauung

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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E

Escroda

Der Bezirkskehrmeister nimmt Feuerstätten nach §73 BayBO ab.
Ja, aber doch nur sein Gewerk betreffend. Der wird ja nicht einen Grundbuchauszug anfordern, um zu überprüfen, ob die Abstandsflächenüberschreitung vielleicht beim Nachbarn gesichert ist.
Die Nebengebäude 2a und 2b sind seit 1961/62 Grenzbebauung (Aufstellort der Heizung)
Wenn Du jetzt kleckerweise mit immer neuen Fakten um die Ecke kommst, kann Dir niemand brauchbare Tipps geben. Die gesamte Flurstückshistorie aufzubröseln überlasse ich deinem Fachanwalt für Baurecht.
Durch die Grundstücksteilung ist es hier zu keinem Verlust des Bestandsschutzes gekommen.
Nein, aber nach deinen bisherigen Schilderungen durch die Umnutzung.
Eigentümer A baut sein Wohneigentum um und braucht dazu eine Genehmigung. Diese bekommt A nur wenn er Eigentümer B fragt ob er dafür was von seinem Wohneigentum abreisst.
Ich denke, zu diesem Zeitpunkt war es noch ein Flurstück.
Das vereinbart man dann mündlich
Ich denke, dass ist im Bauantrag zur Nutzungsänderung dargestellt.
Widersprüche verstreichen
Welche Widersprüche?
Mit 1,5m Abstand zur heutigen Grenze wäre das Nebengebäude nicht durchs Abstandsflächenrecht gesichert
Sag' ich doch. Die Teilung hat die baurechtswidrigen Umstände verschlimmert.
Dazu würde das Gebäude durch diese Zwangsmaßnahme seinen Bestandschutz verlieren
Den hat es ja schon durch die Umnutzung des Nachbargebäudes verloren.
Warum soll der Bestand beseitigt werden?
Weil es Auflage der Genehmigung für die Nutzungsänderung war.
Ich benötige aber keine Garage sondern ein Nebengebäude und dies steht dort bereits seit 1941.
Ja, aber ohne Grenze. Oder doch? Ach ja, die Flurstückshistorie. Sorry, Faktenlage zu kompliziert für ein Forum. Oder für mich. Obwohl, Yvonne ist schon in #6 ausgestiegen.
isolierten Abweichungen von Abstandsflächen und Maß der Grenzbebauung über 15m.
Du willst 18m, erlaubt sind 9m. Du willst Abweichungen, wegen der Rechtsverstöße der Voreigentümer?
Viel Erfolg!
Vielleicht verstehe ich die Sachlage einfach nicht. Diskutiere dein Vorhaben doch mit der Genehmigungsbehörde und lass' das Forum am Ergebnis teilhaben. Vielleicht am Ende mit Fotos von einem wunderschönen Neubau.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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