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Schorsch_baut
Man könnte vielleicht dann die Baulasten auf dem neuen Grundstück eintragen lassen, wenn die Fläche nur für Garten genutzt werden soll. Aber die Frage bleibt, wer kauft ein Haus ohne Grund und wie stellt sich das Bauamt zu der sich aus dem Zuschnitt ergebenden Geschossflächenzahl, die einer Vollversiegelung gleich kommt. Wenn ich mir das Umfeld anschaue, scheint man in der Vergangenheit in dieser Hinsicht schmerzbefreit gewesen zu sein. Daher: Bauvoranfrage.