Grundstücksteilung und Bauprojektierer

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J

Johannes1982

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen Kontakt zu einem Projektierer aufgenommen. Es wird ein Grundstück mit Haus angeboten. Das Grundstück soll dabei aus einer Teilung resultieren. Das Grundstück hat über 1800 qm und liegt sehr zentral, so dass es für uns alleine unbezahlbar wäre. Die Idee der Baufirma ist, es in 6 kleine 300 qm Grundstücke zu splitten also inkl. Zufahrten, die anteilig dabei sind. Netto bleiben dann vielleicht 260 qm. Jedes soll dann gemäß §34 bebaubar sein. Das Haus wurde dann auch schon gezeigt. Außenmaße ca 7,50 auf 9,50 m. Nicht sonderlich groß aber für uns in Ordnung. Aber es gibt ja bestimmt auch noch weitere Vorschriften zu Stellplätzen, 3m Abstand etc. Oder täusche ich mich?

Wie schätzt ihr sowas ein? Ist das alles so einfach mit der Teilung des Grundstücks und ist das dann automatisch Baugrund. Es handelt sich wohl um den ursprünglichen Garten eines größeren Grundstücks. Das alte Haus steht auch noch an anderer Stelle drauf (die Fläche zählt aber nicht zu den 1800 qm)

Danke!
 
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K a t j a

K a t j a

Gibt es denn einen Bebauungsplan für das Gebiet?
Ich kenne es so, dass bei Teilung die Grundflächenzahl weiter so gilt, als wäre es 1 Grundstück. Für 6 Häuser müsste diese als schon sehr hoch sein.
 
J

Johannes1982

Habe eine Bebauungsplan gefunden. Der sagt II Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl von 0,4 und Geschossflächenzahl von 0,7
 
K a t j a

K a t j a

Rein rechnersich wären das 1800 x 0,4 = 720 / 6 = 120 qm bebaubar je Teilfläche. Also für ein kleines Haus durchaus machbar. Meist spielen aber noch weitere Faktoren eine Rolle wie Erschließung, Entsorgung, Stellflächen, Abstände und Ähnliches. Ich würde aber davon ausgehen, dass die Baufirma ihre Pläne anhand der Bebauungsplan-Vorgaben durchdacht und möglicherweise auch schon beim Amt (vor-)angefragt hat.
 
Y

ypg

Jedes soll dann gemäß §34 bebaubar sein.
Habe eine Bebauungsplan gefunden.
Das widerspricht sich aber. Was gilt denn jetzt? Und warum erst Par. 34 genannt, wenn es einen Bebauungsplan gibt.
Aber es gibt ja bestimmt auch noch weitere Vorschriften zu Stellplätzen, 3m Abstand etc. Oder täusche ich mich?
Das wird dann wohl so sein, aber da wir nichts wissen, wissen wir auch nichts.
 
11ant

11ant

ich habe vor einigen Tagen Kontakt zu einem Projektierer aufgenommen. Es wird ein Grundstück mit Haus angeboten. Das Grundstück soll dabei aus einer Teilung resultieren. Das Grundstück hat über 1800 qm und liegt sehr zentral, so dass es für uns alleine unbezahlbar wäre. Die Idee der Baufirma ist, es in 6 kleine 300 qm Grundstücke zu splitten also inkl. Zufahrten, die anteilig dabei sind. Netto bleiben dann vielleicht 260 qm. Jedes soll dann gemäß §34 bebaubar sein.
Mich erstaunt, daß der Kontakt von Dir ausgegangen sei. Initiator solcher Projekte ist ja in der Regel ein Dritter, nämlich die Eigentümer(gemeinschaft) des noch zu teilenden Grundstückes. 1800 qm minus 20% Gemeinflächenabschlag ergäben bei sechs gleichgroßen Parzellen etwa 240 qm (da sind die Stellplätze inklusive). Grundflächenzahl 0,4 / Geschossflächenzahl 0,7 sind dabei schon ein ziemlich hoher Wert.
Jedes soll dann gemäß §34 bebaubar sein. Das Haus wurde dann auch schon gezeigt. Außenmaße ca 7,50 auf 9,50 m. Nicht sonderlich groß aber für uns in Ordnung. Aber es gibt ja bestimmt auch noch weitere Vorschriften zu Stellplätzen, 3m Abstand etc. Oder täusche ich mich?
Wie schätzt ihr sowas ein? Ist das alles so einfach mit der Teilung des Grundstücks und ist das dann automatisch Baugrund. Es handelt sich wohl um den ursprünglichen Garten eines größeren Grundstücks. Das alte Haus steht auch noch an anderer Stelle drauf (die Fläche zählt aber nicht zu den 1800 qm)
Rein rechnersich wären das 1800 x 0,4 = 720 / 6 = 120 qm bebaubar je Teilfläche. Also für ein kleines Haus durchaus machbar. Meist spielen aber noch weitere Faktoren eine Rolle wie Erschließung, Entsorgung, Stellflächen, Abstände und Ähnliches. Ich würde aber davon ausgehen, dass die Baufirma ihre Pläne anhand der Bebauungsplan-Vorgaben durchdacht und möglicherweise auch schon beim Amt (vor-)angefragt hat.
Wenn ich die Angaben recht deute (ein Bestandsgebäude "an anderer Stelle, die nicht in diese Fläche hineinzählt" verstehe ich nicht), soll hier ein großes Grundstück (z.B. ein Resthof) unter unvollständiger Beräumung entwickelt werden und seine innere Erschließung über eine neu anzulegende Anliegerstraße besorgen müssen. Ich gehe davon aus, daß Baurecht nach §34 bereits besteht. Sofern der Campus nicht an ein Bebauungsplangebiet anschließt, ist durchaus nicht unüblich, daß eine solche relativ kleine Gesamtfläche als unüberplanter Innenbereich verbleibt. Allerdings paßt das mit den Angaben von vorgegebenen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl nicht recht zusammen. Aus meiner Sicht drängen sich bei einem wie beschriebenen Projektrahmen Doppelhäuser nahezu auf, ebenso wie gemeinschaftliche / zusammengefaßte Parkflächen, um sich zwischen den Häusern auf höchstens Fahrwege statt "Straßen" beschränken zu können.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Bauträger-Pleitewelle würde ich sehr kritisch hinterfragen bis durchleuchten, auf wie festen Füßen das Projektmanagement des Entwicklers wirtschaftlich steht. Gugele mal (aktuell auch im Forum vertreten) mit dem Stichwort "Graf Lerchenfeld Quartier" (welches allerdings erheblich größer ist und auch eines Bebauungsplanes bedurfte). Erzähle mal (ohne Links !), wo man mehr über das Projekt oder zumindest den Projektierer erfahren kann.
 
Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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